Beschlussvorlage - 17/SVV/0943

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 70 BbgKVerf r die Investitionsmaßnahme Kita-Neubau Kita Fahrland, Gartenstr./Mühlenring (Investitionsnummer 35001027) im Produkt 3650200 im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 300.000 EUR für die Errichtung einer Kindertagesstätte in Fahrland; Flur 1; Flurstück 288.

 

Die Deckung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme "Erwerb Grundstücke Griebnitzsee" (Investitionsnummer 0747 000 12 0001) im Produkt 5510000.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Aufgrund der besonders hohen Kita-Bedarfe im Potsdamer Norden wurde der Kommunale Immobilien Service mit der Errichtung einer Kindertagesstätte für mindestens 90 Plätze auf einem planungsrechtlich gesicherten Standort in Fahrland; Flur 1; Flurstück 288 beauftragt. Um mit der Planung und der Umsetzung der Baumaßnahme unverzüglich zu beginnen, ist die sofortige Vergbarkeit von 300.000 Euro im Jahr 2017 erforderlich.

 

Da weder im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie noch im Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung insgesamt die benötigten Investitionsmittel im Jahr 2017 zur Verfügung stehen, ist eine außerplanmäßige Auszahlung vom Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt vorgesehen. Für die Investitionsmaßnahme 0747 000 12 0001 Erwerb Grundstücke Griebnitzsee“ stehen im Jahr 2017 noch 300.000 Euro zur Verfügung. Der Abruf der Mittel durch den Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt ist frühestens ab dem Jahr 2018 vorgesehen. Somit können die Mittel im Jahr 2017 dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zur Verfügung gestellt werden.

Die zur Verfügung gestellten 300.000 Euro aus der Maßnahme „0747 000 12 0001 Erwerb Grundstück Griebnitzsee“ werden im Entwurf der Haushaltssatzung 2018/2019 dem Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt wieder zur Verfügung gestellt.

 

Mit Hilfe der außerplanmäßigen Auszahlung sollen unverzüglich zusätzliche Kita-Plätze im Ortsteil Fahrland geschaffen werden, um dem pflichtigen Versorgungsauftrag gemäß § 1 KitaG nachzukommen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Siehe Anlage „Darstellung finanzielle Auswirkungen“

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Anlagen

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