Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0946

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Der Oberbürgermeister wird in Vorbereitung der Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2018 der Aufsichtsbehörde folgende Termine zur Bestimmung vorschlagen:

 

Oberbürgermeisterwahl: 23. September 2018

Termin für eine mögliche Stichwahl: 14. Oktober 2018

 

 

Nach § 64 Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) bestimmt die Aufsichtsbehörde spätestens am 102. Tag vor der Wahl den Wahltag und den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl sowie die Wahlzeit.

 

Die Amtszeit des Oberbürgermeisters beträgt gemäß § 74 Abs. 1 BbgKWahlG acht Jahre. Der Wahltag soll innerhalb der letzten fünf Monate der Amtszeit des vorherigen Oberbürgermeisters liegen. Die Amtszeit des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Potsdam endet am

27.11.2018.

 

Unter Berücksichtigung, dass der Wahltag und der Tag einer möglichen Stichwahl nicht in Berührung mit den Schulferien kommt und auf einen Sonntag bzw. gesetzlichen Feiertag fallen muss, werden die Termine der Aufsichtsbehörde vorgeschlagen.

 

Frühere bzw. spätere Wahltermine kollidieren mit den Sommer- und Herbstferien.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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