Beschlussvorlage - 17/SVV/0869
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 36-3 "Speicherstadt-Süd", Abwägung und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
06.12.2017
| |||
|
31.01.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
12.12.2017
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 36-3 „ Speicherstadt-Süd“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).
- Der Bebauungsplan Nr. 36-3 "Speicherstadt-Süd“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 6 und 7).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung zum Beschlussvorschlag:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 36-3 "Speicherstadt-Süd“ zu entscheiden, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gingen nicht ein. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht durch einen Dritten übernommen werden.( hier Entschädigung für Geh- und Fahrrechte „Platz der Königlichen Hofbrauerei“)
Die Höhe der Realisierungskosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto
Entschädigung Geh- und rd. 6.000 5410003/5221200
Fahrrecht
Vorgenannter Aufwand entfällt voraussichtlich in 2018.
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Folgekosten
Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der durch Dienstbarkeiten gesicherten Flächen für die Geh,- Fahr- und Betretungsrechte eingetragen sind, angenommen.
Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto
Instandhaltung/Pflege 4.389 Euro/Jahr 5410003/5221200
Für noch zu sichernde vergleichbare Rechte, nach bisherigem Stand wasserseitig im Bereich Magazin 6 sind zudem noch Kosten für die Beurkundung und den grundbuchlichen Vollzug zu erwarten. Genauere Angaben hierzu sind derzeit nicht möglich. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Fortsetzung Folgekosten:
Die Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung (12/SVV/0703) findet wie in der Begründung zum Bebauungsplan unter Kapitel D Punkt 3 -Soziale Auswirkungen, ausführlich beschrieben keine Anwendung. Daher entstehen hier keine Kosten die Berücksichtigung finden müssen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
38,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
32,2 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
135,7 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
113,7 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
4,9 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
4,6 MB
|