Antrag - 17/SVV/0912
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsberuhigte Zone Geschw.-Scholl-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.12.2017
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31.01.2018
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02.05.2018
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30.01.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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18.01.2018
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22.03.2018
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26.04.2018
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17.01.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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23.01.2018
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27.02.2018
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27.03.2018
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24.04.2018
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11.12.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen im Gesamtkomplex der Aktivitäten zur Luftreinhaltung in Potsdam in der Geschwister-Scholl-Straße, zwischen der Nansenstraße und der Hans-Sachs-Straße, eine verkehrsberuhigte Zone eingerichtet werden kann.
Gleichzeitig ist zu prüfen, wie durch die Neuordnung der Verkehrsführung (z.B. durch Richtungsfahrbahnen) im Wohngebiet zwischen Zeppelinstraße, Feuerbachstr./Lennéstr. und Hans-Sachs-Straße Durchgangs- und Schleichverkehre vermieden oder reduziert werden können.
Die Stadtverordnetenversammlung soll im März 2018 über den Sachstand unterrichtet werden.
Erläuterung
Begründung:
Der Zwischenbericht der Stadtverwaltung zum Modellversuch Zeppelinstraße hat aufgezeigt, dass durch die Fahrbahnreduzierung die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden können, aber aktuell eine Verkehrsverlagerung von der Zeppelinstraße in die Geschwister-Scholl-Straße zu verzeichnen ist. Die Zahl der KFZ reduzierte sich insgesamt nur unwesentlich.
Durch den Ausbau weiterer Angebote (z.B. ÖPNV) ist mit einer weiteren Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu rechnen. Gleichzeitig wird sich aber die eingetretene erhöhte Verkehrsbelastung in der Geschwister-Scholl-Straße nicht vollständig reduzieren lassen, wenn nicht entsprechende verkehrslenkende Maßnahmen ergriffen werden.
Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in Kombination mit der Neuordnung der Einbahnstraßenregelungen könnte nicht nur die Zahl der Durchfahrten, sondern auch die Zahl der innerstädtischen Start-Ziel-Fahrten mindern und gleichzeitig die Wohn-, Lebens- und Aufenthaltsqualität im genannten Bereich erhöhen.