Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0977

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Zum Entwicklungsbereich Krampnitz ergibt sich aktuell folgender Arbeitsstand:

 

1.

r die Bebauungspläne Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Süd“, Nr. 141-4 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Ost“ und Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz Uferpark“ werden nach Auswertung der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung derzeit die Entwürfe erarbeitet. Dabei sind einige grundsätzliche Konflikte zu klären, die insbesondere den Denkmalschutz und Umwelt/Naturschutz betreffen.

 

 

2.

In Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.04.2014 (DS/13/SVV/0388) wird derzeit ein zweistufiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb für den nordwestlichen Entwicklungsbereich Krampnitz durchgeführt.

 

Es handelt sich um einen offenen, zweiphasigen, interdisziplinären Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2016 Richtlinien für Planungswettbewerbe, § 3 Abs. 2 RPW für Architekten und Landschaftsarchitekten. In der ersten Phase des Wettbewerbsverfahrens wurden nunmehr am 21. November 2017 10 von 31 Teilnehmenden nach Beurteilung ihrer Entwürfe durch das unabhängige Preisgericht für die Teilnahme an der zweiten Phase ausgewählt.

 

Das gesamte Verfahren ist gemäß RPW bis zum Abschluss anonym.

 

Aufgabe des offenen, zweiphasigen, städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs ist es, die Grundlagen für die noch aufzustellenden Bebauungspläne für das ehemalige Kasernengelände Krampnitz in Potsdam zu liefern.

 

Im gesamten Entwicklungsbereich soll ein Wohnquartier für bis zu 7.000 Menschen entstehen. Im Wettbewerbsbereich (Größe aktuell ca. 83 ha) soll Wohnraum für bis zu 4.000 Menschen geschaffen werden.

 

Moderne Wohnungsbauten sollen den denkmalgeschützten Bestand zu einem lebendigen Ensemble aus alt und neu ergänzen.

 

Die zweite Jurysitzung findet am 19. März 2018 statt.

 

 

3.

Mit dem Erwerber Deutsche Wohnen (DW) laufen weitere Abstimmungsgespräche zur Sanierung des Altbestandes. Für den Denkmalschutz wird eine Fibel erarbeitet, wie die Ziele des Denkmalschutzes am sinnvollsten für die Sanierung der Gebäude gesichert werden und welche grundsätzlichen Festsetzungen in den Bebauungsplänen verankert werden müssen.

 

 

4.

r den Bereich des Bergviertels (ehemaligen Offizierssiedlung) wurde der Abbruch der Plattenbauten und zahlreicher Nebengebäude (alle nicht denkmalgeschützt) angezeigt. Der Abbruch ist für den März 2018 vorgesehen.

 

 

 

 

5.

Mit Beginn des Jahres 2018 soll ein begleitendes Gremium eingerichtet werden, in dem einerseits die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung sowie die unmittelbar betroffenen Ortsbeiräte laufend vertreten sind, andererseits der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, der treuhänderische Entwicklungsträger sowie spezifische Fachleute, um eine zugleich kontinuierlich aktuelle und fachlich fokussierte Erörterung der notwendigen Maßnahmen zu sichern. Nur so wird zugleich auch der anspruchsvolle Zeitplan für die gemeinsam mit der Deutschen Wohnen AG festgelegte Taktung der ersten Umsetzungsphasen einhalten lassen. Es wird angestrebt, diesen Weg auch für eine deutlich zeitnähere aktuelle Information zu nutzen, als es eine starre quartalsweise Berichterstattung leisten kann.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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