Beschlussvorlage - 02/SVV/0898
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliches Gestaltungskonzept Wasserseite (Nördliches Havelufer)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Liebert, Tel. 2515
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2002
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22.01.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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17.12.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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16.01.2003
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Beschlussvorschlag
1. das Städtebauliche Gestaltungskonzept
"Wasserseite" wird als teilräumliche Ergänzung des Ufer- und
Stegkonzeptes (DS 02/SVV/0630) zur Schaffung eines Orientierungsrahmens für
stadtgestalterische Fragen zur Kenntnis genommen (s. Anlagen)
2. für die Berücksichtigung
stadtgestalterischer Fragen bei der Aufstellung von im Geltungsbereich dieses Städtebaulichen
Gestaltungskonzeptes liegenden Bebauungsplänen sollen folgende
Gestaltungsprinzipien als Orientierungsrahmen verwendet werden:
- Freihaltung der Uferzonen von Bebauung in einer
Tiefe von 30 m und
Herstellung eines
öffentlich zugänglichen Uferwegs
- Gliederung des Siedlungskörpers
durch Grünzäsuren und Blickfenster mit
öffentlicher
Zugänglichkeit zur Uferzone
- Begrenzung der Höhen der
uferseitig angrenzenden Gebäude auf 15 m
- offene Bauweise der uferseitig
angrenzenden Gebäude
3.
vorrangig für die Gebiete
-
Zeppelinstraße/"Kraftwerk Nord"
- Brückenkopf
Humboldtbrücke
sind im Rahmen der hier
durchzuführenden Planungen die Möglichkeiten zur Umsetzung der
Gestaltungsvorschläge zu
prüfen.
Erläuterung
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der
Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse
vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung/Begründung (4 Seiten)
- Anlage 2: Städtebauliches Gestaltungskonzept
"Wasserseite" (Auszüge, 31 Seiten)
- Anlage 3: Pläne zum Städtebaulichen
Gestaltungskonzept "Wasserseite", i.e.
o Plan "Stadtgestaltungs-
Grobanalyse"
o Plan "Gestaltungs- und
Baumassenkonzept"
o Plan "Maßnahmenkonzept"
(insgesamt 3 Pläne)
Ein
Exemplar der vollständigen Textfassung des Städtebaulichen Gestaltungskonzeptes
"Wasserseite" wird den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung auf
Wunsch zur Verfügung gestellt.
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die
städtebauliche Gestaltung des Siedlungskörpers von Potsdam ist bereits
Gegenstand verschiedener Gestaltungskonzeptionen und Gestaltungssatzungen
gewesen, deren Erarbeitung durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
eingeleitet worden ist oder die bereits nach Erarbeitung abschließend durch die
Stadtverordnetenversammlung bestätigt worden sind. Während die aktuell in
Bearbeitung befindlichen Gestaltungssatzungen auf eine verbindliche
bauordnungs-rechtliche Steuerung der Gestaltung von baulichen Anlagen in
einzelnen Vorstädten gerichtet sind, haben die vorliegenden
stadtgestalterischen Konzepte, deren Verbindlichkeit erst in nachfolgenden
Verfahren hergestellt werden kann, als informelle Planungen unterschiedlicher
Maßstäblichkeit die Festlegung stadtgestalterisch bedeutender Bestandteile des
Siedlungsgebietes in ausgewählten Bereichen, so etwa den Stadteingängen oder
einzelnen Siedlungsteilen, zum Gegenstand. Aus Kapazitätsgründen hat die
Einbringung dieser Vorlage erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen können.
Mit
dem hier vorgelegten Städtebaulichen Gestaltungskonzept "Wasserseite"
soll der Blickwinkel der Betrachtung auf einen bislang noch nicht ausreichend
untersuchten Bereich, nämlich auf die Erlebbarkeit der Stadt Potsdam vom Wasser
sowie umgekehrt auch die Erlebbarkeit des Wassers vom Ufer aus, gerichtet
werden. Die Bereiche der Havel sind als wichtige Bestandteile der Potsdamer
Kulturlandschaft auch unter Aspekten der Stadtbildqualität und unter Würdigung
der zunehmenden Bedeutung des Wassertourismus und der Freizeitnutzung für die
Imagewirkung der Stadt von Bedeutung.
Ziel
dieser Gestaltungskonzeption ist es, eine qualifizierte Einbindung der
stadtgestalterischen Qualitäten in dem hier untersuchten Gebiet bei der
weiteren planerischen Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Das städtebauliche
Gestaltungskonzept "Wasserseite" beschränkt sich auf das nördliche
Ufer der Havel zwischen der Eisenbahnbrücke Pirschheide und dem Bereich
Schiffbauergasse, jeweils in einer Tiefe bis zur angrenzenden Hauptverkehrsstraße
(Zeppelinstraße, Breite Straße, Straße Am Kanal sowie Berliner Straße) und
bezieht darüber hinaus auch die von der Wasserseite erlebbaren städtebaulichen
Dominanten mit ein.
Mit
einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu den relevanten Ergebnissen
des Städtebaulichen Gestaltungskonzeptes "Wasserseite" soll daher
auch eine entsprechende Bindung für das Verwaltungshandeln erreicht werden.
Kernaussagen
des Städtebaulichen Gestaltungskonzeptes "Wasserseite"
Das
Städtebauliche Gestaltungskonzept "Wasserseite" liegt mit der hier
gewählten Maßstäblichkeit von 1: 5.000, teilweise auch 1: 2.500, zwischen der
Ebene der Flächennutzungsplanung und Bereichsentwicklungsplanung und der Ebene
der Bebauungsplanung und Gestaltungssatzung.
Für
das untersuchte Gebiet ist auf der Grundlage einer Bestandsermittlung und einer
Auswertung der zum Erarbeitungszeitpunkt vorliegenden Planungen eine Grobanalyse
zur Stadtgestaltung erarbeitet worden. Hieraus sind Erkenntnisse
zu den vorliegenden Sichtbeziehungen, den bestehenden Baustrukturen und
Gebäudetypologien sowie zur vorhandenen Grünausstattung und Uferausbildung
und der Funktion der Straßentrassen und Brücken gewonnen
worden.
Im
Rahmen der Grobanalyse zur Stadtgestaltung ist deutlich geworden, dass die
morphologischen Strukturen des Hafelufers immer wieder neue Blickbeziehungen
schaffen, die den besonderen Reiz der Wasserseite ausmachen.
Es
ist festgestellt worden, dass für den stadtgestalterischen Wert des Wassers vor
allem die Sichtbeziehungen von Bedeutung sind, die von öffentlich
zugänglichen Punkten und Trassen angeboten werden (z. B. Im Bogen,
Kastanienallee, Am Alten Markt sowie die Aussichtspunkte und Panoramawege).
Die
das Gebiet prägenden Baustrukturen lassen sich in folgende Bereiche
gliedern:
-
kleinteilige offene Strukturen (z. B. im Bereich der Berliner Straße)
-
geschlossene Siedlungsstrukturen (z. B. in der Siedlung Schillerplatz, in der
Kiezstraße)
- Großstrukturen des Wohnens (z. B. am Kiewitt, an der
Neustädter Havelbucht, Am Kanal)
- Großstrukturen im Bereich Gewerbe,
Verwaltung, Dienstleistung, Bildung und Kultur (z. B.
Landesbausparkasse, Henning- von Tresckow- Straße, Schiffbauergasse)
-
Großstrukturen im Bereich Sport und Erholung (am Luftschiffhafen).
Vom
Wasser erlebbar wird dabei ein relativ kleinteiliger Strukturwechsel, der eine
zusätzliche Gliederung durch prägende Grünbereiche und den Bahndamm westlich
der Stadtmitte erfährt.
Die
Analyse der Gebäudetypologie hat verdeutlicht, dass bei aller
Differenziertheit der Einzelformen der Baukörper (historische Landmarken,
silhouettenprägende Hochbauten, bedeutungsvolle Solitärbauten, Ensembles und
sonstige Gebäude) doch eine gewisse Konzentration von silhouettenprägenden
Gebäuden im Zentrum durch die Kirchen und eine Reihe von Wohnhochhäusern
besteht.
Typische
Erscheinungsformen der Grünstrukturen im Gebiet sind das Ufergrün
einschließlich des Verkehrsgrüns und grüner Pufferzonen als wesentliches
Gestaltungselement der Wasserseite, parkartige Grünanlagen (z. B. um die Villa
Carlshagen oder vor der Siedlung Schillerplatz), der Wald im Übergang zur
Pirschheide und die Kleingartenanlage am Hinzenberg. Die uferbegleitenden Wege
sind größtenteils der Öffentlichkeit durchgehend zugänglich gemacht worden.
Die
Ausbildung der Uferkante ist vorwiegend mit Bepflanzungen natürlich
gefasst und nur in den stadtinneren Bereichen technisch verbaut.
Für
die Erschließung und Erlebbarkeit spielen auch die in Ufernähe begleitenden Straßentrassen
und die beiden Straßenbrücken eine große Rolle.
Aus
diesen Erkenntnissen wurde die Darstellung von Problemfeldern für die
Stadtgestaltung im untersuchten Gebiet abgeleitet.
Städtebauliche
Probleme werden in stadtgestalterisch störenden Gebäuden (z. B. das Hotel
Mercure) gesehen, für die eine langfristige Veränderung angestrebt werden
sollte. Als stadtgestalterisch problematische Bereiche, die jedoch zugleich
erhebliche Potenziale aufweisen, werden das Gebiet um die Türkstraße mit seiner
heterogenen und ungeordneten Struktur, der Bereich Holzmarktstraße/Brückenkopf
Humboldtbrücke mit seiner heterogenen, kleinteiligen Bebauungsstruktur und den
überdimensionierten Verkehrsanlagen sowie der Bereich
Zeppelinstraße/"Kraftwerk Nord" mit der hier prägenden heterogenen
Bebauung, der unvollständigen Uferzone und der insgesamt guten Lage und
Anbindung bezeichnet.
Darauf
aufbauend ist im konzeptionellen Teil dieser Arbeit ein Gestaltungs-
und Baumassenkonzept entwickelt und auf mögliche Potenziale hin
überprüft worden.
Veränderungen
werden daher in verschiedenen Bereichen für erforderlich gehalten, so unter
anderem auch im Bereich Zeppelinstraße/"Kraftwerk Nord" und im Areal
Türkstraße/Holzmarktstraße. Das Gestaltungs- und Baumassenkonzept
veranschaulicht in einer generalisierten isometrischen Darstellung die
gestalterischen Prinzipien und Probleme (vgl. die entsprechenden Pläne). Als
mittel- bis langfristige Potenziale wurden hieraus verschiedene Teilflächen
festgestellt und bewertet. Für viele der vorgeschlagenen Teilflächen sind
bereits Planverfahren in Aufstellung oder zwischenzeitlich bereits
abgeschlossen.
Zu
den stadtgestalterisch prägenden Elementen der Höhenentwicklung, der verkehrlichen
Trassen, des Grüns und der Gewässer sind konkrete Vorschläge
entwickelt worden.
Die
erarbeiteten Vorschläge zur Höhenentwicklung orientieren darauf, den
historischen und städtebaulich- funktionellen Landmarken stärkere Wirkung zu
verleihen. Stadtgestalterisch neu gefasst werden müsste der nördliche
Brückenkopf der Humboldtbrücke mit der hier vorhandenen riesigen
Verkehrsfläche. Brückenbauwerke im Uferbereich für Fußgänger und Radfahrer,
etwa im Bereich des Schafgrabens oder des Stadtkanals, könnten zu einer
weiteren Qualifizierung des Uferbereichs beitragen. Das Stadtgrün als gestalterisch
wichtigstes Element sollte weiterentwickelt werden und in seiner gliedernden
und akzentuierenden Funktion gezielt eingesetzt werden. Eine Zone von 30 m vom
Ufer sollte frei von Bebauung bleiben, Ausnahmen davon sollten besonderen
gestalterischen Anforderungen entsprechen. Der Uferweg sollte erweitert und
ausgebaut werden.
Die
Wiederherstellung des Stadtkanals mit den hier zu errichtenden Brücken kann zu
einer Wiederbelebung historisch gewachsener Stadtqualitäten führen.
Gesondert
betrachtet wurden außerdem die Typologien der einzelnen vorgeschlagenen
räumlichen Bereiche, die Bauweise, Silhouette und mögliche Erlebnisräume.
Die
nördliche Uferzone der Havel lässt sich typologisch in drei Bereiche gliedern,
die Stadtmitte mit dem westlichen und östlichen Kernstadtrand (zwischen der
Hochhausgruppe an der Neustädter Havelbucht und Humboldtbrücke), die westlichen
und östlichen Stadtergänzungen (Bereiche Neustädter Havelbucht/Kiewitt und
Schiffbauergasse) sowie die westlich und östlich angelagerten Vorstadtbereiche.
Damit korrespondiert auch die Bauweise, von kompakten Strukturen in der
Kernstadt bis hin zu offenen, stark durchgrünten Strukturen in den
Randbereichen.
Die
Silhouette ist geprägt durch die wenigen hohen Türme der Sakralbauten vor den
umgebenden Hügeln, zugleich aber auch beeinträchtigt durch die Wohnhochhäuser
insbesondere am Zentrumsrand. Für die weitere Ausprägung der Stadtsilhouette
sollte eine Einfügung von Dominanten nur in Verbindung mit entsprechender
gestalterischer Qualität oder funktionaler Bedeutung erfolgen.
Die
Qualität der Uferzonen als mögliche Erlebnisräume sollte durch schrittweise
Komplettierung des Ufergrünzugs erfolgen, wie es bereits im Rahmen laufender
Planverfahren angestrebt wird. Die Qualität der Uferzonen als Erlebnisräume
lebt auch durch einen spannungsvollen Richtungswechsel und das unterschiedliche
Gegenüber.
Die
aus der Erarbeitung des Städtebaulichen Gestaltungskonzeptes
"Wasserseite" entwickelten Empfehlungen wurden in einem Maßnahmenkonzept
zusammengefasst. Es enthält Zielsetzungen für den Uferbereich, die Grüngliederung,
die Höhenentwicklung und die Bauweise und bezieht die bereits
genannten Potenziale ein, die nach ihrer Dringlichkeit eingestuft
werden.
Die
hierzu formulierten Empfehlungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Uferbereich: die prinzipielle Freihaltezone am
nördlichen Ufer der Havel soll 30 m tief sein. Sie soll nur in Ausnahmefällen,
nämlich bei Vorliegen einer historischen oder städtebaulich- funktionelle
Begründung, unterschritten werden dürfen. Ein öffentlicher Uferweg soll die
Havel im Stadtgebiet erlebbar machen.
Grüngliederung: die vorhandenen oder zu schaffenden
Grünzäsuren sollen die Verbindung aus den Baufeldern zum Wasser und umgekehrt
ermöglichen. Die bestehenden Parkanlagen sollen erhalten und, sofern möglich,
geöffnet werden.
Höhenentwicklung: die wasserseitigen Baufelder sollen
eine prinzipielle Höhenbegrenzung von 15 m erhalten. Sie sollten nur in
begründeten Ausnahmen überschritten werden.
Bauweise: die Uferbebauung soll grundsätzlich
offen erfolgen.
Die
größten konkreten Potenziale für eine stadtgestalterisch angemessene
Entwicklung der nördlichen
Haveluferzone
liegen im Bereich "Zeppelinstraße/Kraftwerk Nord", im
Bereich
"Türkstraße"
sowie am nördlichen Brückenkopf der Humboldtbrücke. Für diese Gebiete sollte
aufgrund einer Bedarfsanalyse eine Strategie zum weiteren Vorgehen entwickelt
werden.
Zur
Verwendung der Ergebnisse des Städtebaulichen Gestaltungskonzeptes
"Wasserseite" in der städtebaulichen Planung
Die
ausführliche Untersuchung stellt für die Bewältigung stadtgestalterischer
Fragen einen qualifizierten Fachbeitrag dar, der gerade in seiner systematisch
aufbereiteten Form zu einer fundierteren Einbeziehung stadtgestalterischer
Aspekte in der städtebaulichen Planung beitragen kann, auch wenn nicht jedes
Detail der Untersuchung verwaltungsseitig mit der hier vorgeschlagenen
Gewichtung verwendet werden kann.
Die Verwendung von Zwischenergebnissen
dieses städtebaulichen Gestaltungskonzeptes in den laufenden Planverfahren der
jüngsten Zeit sowie umgekehrt auch die Einbeziehung der planerischen Konzepte
aus den laufenden Planungen in das städtebauliche Gestaltungskonzept
"Wasserseite" haben daher bereits vor einer förmlichen Bestätigung
dieses Konzeptes durch die Stadtverordnetenversammlung zu einer gegenseitigen
Qualifizierung der jeweiligen Planungen beitragen können.
Das
Städtebauliche Gestaltungskonzept "Wasserseite" kann damit auf
sinnvolle Weise zur Ergänzung
eines weiteren stadtgestalterischen Themenfelds im Rahmen der bisher für
andere Teile des Stadtgebietes vorliegenden Gestaltungskonzepte und
Gestaltungssatzungen beitragen und rundet zugleich auch die vorliegenden Untersuchungen, Konzepte und Beschlüsse
zur Ufer- und Steganlagenthematik, mit denen es abgestimmt ist, um
gestalterischen Fragen ab.
Empfehlung
der Verwaltung
Entsprechend
dem Vorschlag der Verwaltung kann das Städtebauliche Gestaltungskonzept
"Wasserseite" durch die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis
genommen werden und hierzu beschlossen werden, dass die unter Punkt 2 der
Beschlussvorlage getroffenen Festlegungen als Orientierungsrahmen für die
Berücksichtigung stadtgestalterischer Fragen bei der Aufstellung von im
Geltungsbereich des Städtebaulichen Gestaltugskonzeptes "Wasserseite"
liegenden Bebauungsplänen verwendet werden sollen. Ferner kann auch der unter Punkt 3 der
Beschlussvorlage formulierte Prüfauftrag an die Verwaltung zu den hier
aufgeführten Gebieten ausgesprochen werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
Umsetzung des bereits vollständig finanzierten Städtebaulichen
Gestaltungskonzeptes "Wasserseite" zieht keine unmittelbaren
finanziellen Auswirkungen nach sich. Finanzielle Auswirkungen können erst dann
entstehen, wenn zur Umsetzung der jeweiligen Bebauungspläne Flächenankäufe
durch die Stadt zur Realisierung des hier vorgesehenen öffentlich zugänglichen
Ufergrünzugs oder Pflanzmaßnahmen zur Herstellung von öffentlichen
Grünanlagen oder auch
Pflegemaßnahmen an diesen Grünanlagen erforderlich sind. Dies wäre auf der
Grundlage der noch durchzuführenden Bebauungsplanverfahren im
Verantwortungsbereich der jeweiligen Fachbereiche mit den dort zur Verfügung
stehenden Haushaltsmitteln zu gegebenem Zeitpunkt zu veranlassen.