Antrag - 17/SVV/0365
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Grundschule in Babelsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.05.2017
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07.06.2017
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05.07.2017
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06.12.2017
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31.01.2018
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08.05.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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23.05.2017
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20.06.2017
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18.07.2017
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17.10.2017
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21.11.2017
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16.01.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Zum Schuljahr 2022/2023 wird am Standort Sandscholle eine dreizügige
Grundschule mit Hort und Sportanlagen errichtet.
- Vor Baubeginn ist als Kompensation für die entfallende Sportfläche an der Sandscholle eine neue Sportanlage mit 2 Großfeldern und Funktionsgebäude am Bahnhof Rehbrücke fertigzustellen.
Am Standort Sandscholle ist im Zuge des Schulneubaus ein weiteres Halbfeld in Kunstrasen-Ausführung zu errichten.
Zusätzlich wird eines der für die Schule erforderlichen Kleinspielfelder mit einem Kunstrasen-Belag ausgestattet.
- Bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Standortes sind geeignete Übergangslösungen vorzuhalten.
Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 104 Brandenburgisches Schulgesetz ist die Landeshauptstadt Potsdam als öffentlicher Träger verpflichtet, eine Schule zu errichten, wenn ein Bedürfnis dafür besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet werden kann. Zugleich ist der sich daraus ergebende Hortbetreuungsbedarf zu decken.
Die Erforderlichkeit des Schulstandortes ergibt sich aus der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in Verbindung mit der aktuellen Bevölkerungsprognose für den Sozialraum Babelsberg/Zentrum Ost sowie der bereits bestehenden Überlastung der öffentlichen Grundschulstandorte im Einzugsbereich.
Die Standzeit der derzeit noch in Realisierung befindlichen Modulanlage am Humboldtring ist bis 2022 begrenzt. Bis dahin muss deshalb eine endgültige Lösung zur Verfügung stehen.
Die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren sind deshalb parallel und mit höchster Priorität voranzutreiben.