Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0923

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Neben der Absicherung der laufenden Instandhaltung wurde der KIS mit Beschluss der STVV vom 01.03.2017, DS 16/SVV/0696 „rgerhaushalt Potsdam 2017 "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger", Nummer 20: Instandsetzung und Modernisierung Sportplatz zum Kahleberg, Waldstadt beauftragt zu prüfen, inwieweit der Sportplatz zum Kahleberg zu erneuern ist und ob er im Rahmen der schulischen Nutzung modernisiert (sanitäre Anlagen, Duschen) und mit Beleuchtung versehen werden kann.

 

Die in Abstimmung mit dem Fachbereich Bildung und Sport durch den Kommunale Immobilien Service (KIS) vorgenommene Prüfung kommt zu folgenden Ergebnissen:

 

  1. Der 2007 sanierte Sportplatz befindet sich, wie bereits in Beantwortung der kleinen Anfrage DS 16/SVV/0716 mitgeteilt, in der Bauzustandsstufe 2 (geringe, durch Übernutzung oder Vandalismus entstandene Schäden, die durch Maßnahmen der Instandhaltung beseitigt werden). Eine Generalsanierung des Platzes ist mittelfristig erforderlich.

Es ist beabsichtigt im Planungszeitraum des Wirtschaftsplans des KIS 2018 ff. eine             Realisierung des Vorhabens vorzunehmen, entsprechende Mittel werden im Entwurf des    Wirtschaftsplans berücksichtigt.

 

 

 

  1. Die Prüfung zur Erneuerung und letztendlich Erweiterung der bestehenden sanitären Anlagen und Duschen für die schulische Nutzung hat ergeben, dass dies nicht erforderlich ist. Zusammen mit dem auf dem Sportplatz befindlichen Sanitärcontainer verfügt die Schule durch die Sporthalle am Kahleberg und die unmittelbar an der Schule befindliche Sporthalle über ausreichende Kapazitäten an sanitären Anlagen und nutzt diese entsprechend.

 

 

  1. Wie unter Punkt 1 mitgeteilt, ist die Errichtung einer Flutlichtanlage im Rahmen der beschriebenen Sanierung des Platzes vorgesehen. Bezüglich der Beleuchtung des Platzes kann mitgeteilt werden, dass es hierfür einen schulischen Bedarf gibt. Um dem Oberstufenzentrum II auch im Frühjahr und Herbst die lehrplangerechte Nutzung des Platzes in den frühen Morgen- und späteren Nachmittagsstunden zu ermöglichen, beabsichtigt die Verwaltung im Zusammenhang mit der unter Punkt 1 beschriebenen Maßnahme auch die Errichtung einer Platzbeleuchtung vorzusehen.

 

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Erläuterung

 

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