Beschlussvorlage - 18/SVV/0040
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl eines stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.01.2018
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt (KJHG), gehören dem Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam 15 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertretungen an.
Laut Satzung sind davon zu wählen:
9 Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer, davon mindestens 5 Stadtverordnete,
6 Mitglieder auf Vorschlag der in der Landeshauptstadt Potsdam wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.
Mit Beschluss 15/SVV/0014 wurde Frau Helga Hübner am 28.01.2015 als stimmberechtigtes Mitglied für die anerkannten freien Träger der Jugendhilfe in den Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam gewählt. Frau Hübner hat ihr Mandat als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Somit ist es erforderlich, dass durch die Stadtverordnetenversammlung ein neues stimmberechtigtes Mitglied für die anerkannten freien Träger der Landeshauptstadt Potsdam in den Jugendhilfeausschuss gewählt wird.
Für die Wahl stehen fast alle im Rahmen der Trägerversammlung aller in der Landeshauptstadt Potsdam tätigen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe am 08.09.2014 nominierten Vertreter/-innen zur Verfügung, die bisher nicht als stimmberechtigtes oder stellvertretendes Mitglied gewählt wurden.
Bei der Wahl soll die Anzahl der erhaltenen Stimmen berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 6 und 7 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AGKJHG) ist bei der Wahl die Bedeutung der Arbeit des Trägers für die Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes angemessen zu berücksichtigen und ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben.
Vorschläge für die Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam auf Vorschlag der in der Landeshauptstadt Potsdam wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe:
VorschlagStimmenentsendet durch
Frau Heiderose Gerber13Autonomes Frauenzentrum Potsdam e.V.
Frau Ute Parthum 8Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V.
Frau Julia Schultheiß 8SJD Die Falken
Herr Andreas von Essen 6Stiftung SPI Niederlassung Brandenburg
Herr Jürgen Knape 6Breitband e.V.
Herr Markus Weyh 3FidL-Frauen in der Lebensmitte e.V.