Antrag - 18/SVV/0030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die mit Beschluss Drucksache 14/SVV/0740 vom 17.09.2014 in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam entsandten Vertreter/innen der Landeshauptstadt Potsdam und deren Stellvertreter/innen werden abberufen.

 

  1. In die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam werden folgende Vertreter/innen der Landeshauptstadt Potsdam und deren Stellvertreter/innen entsandt:

 

Mitglieder:

 

Oberbürgermeister Herr Jann Jakobs (gesetzt) und folgende Stadtverordnete:

 

1. Herr Peter Kaminski (DIE LINKE)

 

2. Frau Anke Michalske-Acioglu (SPD)

 

3. Herr Norbert Mensch (CDU/ANW)

 

Stellvertreter:

 

Bürgermeister Herr Burkhard Exner (gesetzt)

 

1. Frau Dr. Sigrid Müller  (DIE LINKE)

 

2. _________________ (SPD)

 

3. Herr Götz Friederich (CDU/ANW)

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 17.09.2014 (Drucksache Nr. 14/SVV/0740) hat die Stadtverordnetenversammlung (SVV) folgende Vertreter/innen als Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (ZV MBS) sowie deren Stellvertreter entsandt:

 

1. Oberbürgermeister Herr Jann Jakobs als Mitglied

    Vertreter: Bürgermeister Herr Burkhard Exner

 

2. Herr Peter Kaminski (DIE LINKE) als Mitglied

    Vertreterin: Frau Dr. Sigrid Müller (DIE LINKE)

 

3. Herr Marcus Krause (SPD) als Mitglied

    Vertreterin: Frau Anke Michalske-Acioglu (SPD)

 

4. Herr Norbert Mensch (CDU/ANW) als Mitglied

    Vertreter: Herr Götz Friederich (CDU/ANW)

 

Laut Vorschlag der Fraktion SPD soll anstelle des Stadtverordneten Herrn Marcus Krause die Stadtverordnete Frau Anke Michalske-Acioglu als Mitglied in der Verbandsversammlung des ZVMBS entsendet werden und als Stellvertreter/in des Mitgliedes an Stelle von Frau Anke Michalske-Acioglu  Frau/Herr __________.

Daher ergibt sich die Notwendigkeit zur Abberufung und Neubestellung aller Vertreter/innen und Stellvertreter/innen.

 

Am ZV MBS sind gemäß der vorliegenden Unterlagen der MBS folgende Gebietskörperschaften als Anteilseigner beteiligt:

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark19,15 %

Landkreis Oberhavel18,75 %

Landeshauptstadt Potsdam18,75 %

Landkreis Dahme-Spreewald15,10 %

Landkreis Havelland12,89 %

Stadt Brandenburg an der Havel  8,37 %

Landkreis Teltow-Fläming  6,99 %

 

Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung des ZV MBS, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 01.07.2009, entsendet jedes Verbandsmitglied 4 Vertreter/innen in die Verbandversammlung.

 

Der Oberbürgermeister der LHP und sein allgemeiner Stellvertreter gelten nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) als „gesetzt“.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 GKG i.V.m. § 56 Abs. 2 BbgKVerf ist der Bürgermeister und Beigeordnete des Geschäftsbereiches Zentrale Steuerung und Service der allgemeine Stellvertreter des Oberbürgermeisters der LHP.

Die Besetzung des Oberbürgermeisters der LHP (1 Sitz) - und für den Vertretungsfall - seines Stellvertreters werden auf die Gesamtanzahl der von der LHP in die Verbandsversammlung zu entsendenden Vertreter/innen der LHP angerechnet.

 

Die sonstigen Vertreter/innen der Landeshauptstadt Potsdam in der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter/innen sind u.a. aus der Mitte ihrer Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit entsprechend § 15 Abs. 4 GKG zu wählen.

 

Unter Zugrundelegung von § 41 Abs. 2 BbgKVerf berechnet sich die weitere Sitzverteilung daher unter Berücksichtigung des Standes vom 24.11.2017 wie folgt:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Sitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

Mitgliederzahl aller Fraktionen

 

Fraktion SPD= 3 x 15/56 = 0,8041 Sitz

Fraktion DIE LINKE = 3 x 14/56 = 0,7501 Sitz

Fraktion CDU/ANW= 3 x  10/56 = 0,5361 Sitz

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen= 3 x   7/56 = 0,3750 Sitz

Die aNDERE= 3 x   4/56 = 0,2140 Sitz

Fraktion BürgerBündnis-FDP= 3 x   4/56 = 0,2140 Sitz

Fraktion AfD= 3 x   2/56 = 0,1070 Sitz

 

Gemäß § 5 der Satzung des ZV MBS dürfen der Verbandsversammlung nicht angehören (Ausschließungsgründe):

 

a)Dienstkräfte der Sparkasse

b)Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Vorstands-, Verwaltungsrats-, Aufsichtsratsmitglieder, Leiter Beamte, Angestellte oder Arbeiter von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln.

Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist.

c)Dienstkräfte der Steuerbehörden und der Deutschen Postbank AG

d)Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder wegen eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren schwebt oder eine Strafe verhängt worden ist oder die als Schuldner in ein Gesamtvollstreckungs-, Konkurs-,Vergleichs- und Insolvenzverfahren oder die in den letzten zehn Jahren als Schuldner in ein Verfahren zur Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ff. ZPO verwickelt waren oder noch sind.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen.

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