Beschlussvorlage - 02/SVV/0973

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:  

 

 1. Die nachfolgenden Organe der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam und des      Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam werden unter Beachtung des      öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 28.09.1994 sowie der Satzung des Zweckverbandes vom      02.05.1994 durch den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, Herrn Jann Jakobs,           besetzt: 

1.1. Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in                        Potsdam 

1.2. Verwaltungsrat der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam,

1.3. Kreditausschuss der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam,

1.4. Personalausschuss der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam,

1.5. Kuratorium der Jugend- und Kulturstiftung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam. 

 

2. Für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam wird als Ersatzmitglied auf Vorschlag der CDU-Fraktion Herr Stefan Bruch für Herrn Dr. Wieland Niekisch nachbenannt.             

 

 

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Erläuterung

Zu 1.

 

Nach der Wahl zum Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg beendete Herr Matthias Platzeck seine Mitgliedschaft in den Organen der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam.

 

Zum neuen Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wurde am 27.10.2002 Herr Jann Jakobs gewählt.

 

Aus diesem Anlass sind nachfolgende Organe der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam und des Zweckverbandes unter Beachtung des geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 28.09.1994 sowie der Satzung des Zweckverbandes vom 02.05.1994 durch den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, Herrn Jann Jakobs, zu besetzen:

 

1.Verbandsversammlung des „Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam"

2. Verwaltungsrat der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam

3. Kreditausschuss der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam

4. Personalausschuss der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam

5. Kuratorium der Jugend- und Kulturstiftung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam

 

 

1.1. Verbandsversammlung des „Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse

       in Potsdam"

 

Gemäß § 4 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung entsendet jedes Verbandsmitglied 5 Vertreter in die Verbandsversammlung.

Gem. § 1 Abs. 2 Buchst. a) des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 28.09.1994 soll für den Zeitraum vom 1. Juli 1994 bis 31. Dezember 1994 der Landrat des Landkreises Oberhavel, für den Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis 30. Juni 1997 der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark, für den Zeitraum vom 1. Juli 1997 bis 31. Dezember 1998 der Landrat des Landkreises Havelland, für den Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 30. Juni 2000 der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam und für den Zeitraum vom 1. Juli 2000 bis 31. Dezember 2001 der Oberbürgermeister der Stadt Brandenburg zum Vorsitzenden gewählt werden. Diese Reihenfolge beginnt für den Turnus 1. Januar 2002 bis 30. Juni 2003 von neuem.

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam ist auf der Grundlage des geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 28.09.1994 im Zusammenhang mit § 1 Abs. 2 dieses Vertrages „gesetzt".

 

 

1.2. Verwaltungsrat der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam

 

Gemäß öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 28.09.1994 § 3 Abs. 1 entsendet die Stadt Potsdam drei Vertreter in den Verwaltungsrat.

Gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) soll für den Zeitraum vom 1. Juli 1994 bis 31. Dezember 1995 der Landrat des Landkreises Havelland, für den Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis 30. Juni 1997 der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, für den Zeitraum vom 1. Juli 1997 bis 31. Dezember 1998 der Oberbürgermeister der Stadt Brandenburg, für den Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 30. Juni 2000 der Landrat des Landkreises Oberhavel, für den Zeitraum vom 1. Juli 2000 bis 31. Dezember 2001 der Landrat des Landkreises Potsdam Mittelmark zum Vorsitzenden gewählt werden. Diese Reihenfolge beginnt für den Turnus 1. Januar 2002 bis 30. Juni 2003 von neuem.

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam ist gemäß § 3 Abs. 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages wie auch des Brandenburgischen Sparkassengesetztes § 10 Abs. 2 „gesetzt".

 

 

 

 

 

1.3. Kreditausschuss der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam

 

Der Kreditausschuss besteht gem. § 4 Abs. 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages aus dem Vorsitzenden, fünf weiteren Mitgliedern sowie den Mitgliedern des Vorstandes der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (§ 17 Abs. 2 Buchst. b SpkG).  Vorsitzender des Kreditausschusses ist der Vorsitzende des Verwaltungsrates (§ 17 Abs. 3 SpkG).

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam ist auf der Grundlage des geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 28.09.1994 im Zusammenhang mit  § 3 Abs. 2 dieses Vertrages „gesetzt".

 

 

1.4. Personalausschuss der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam

 

Der Personalausschuss soll gem. § 6 Abs. 1  des öffentlich-rechtlichen Vertrages insgesamt sieben Mitglieder haben. Geborenes Mitglied ist der Vorsitzende des Verwaltungsrates.

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam ist auf der Grundlage des geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 28.09.1994 im Zusammenhang mit  § 3 Abs. 2 dieses Vertrages „gesetzt".

 

 

1.5. Kuratorium der Jugend- und Kulturstiftung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in

    Potsdam

 

Das Kuratorium besteht gem. § 7 Abs. 1 der Satzung für die Jugend- und Kulturstiftung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam aus 8 bis 12 Mitgliedern. Mitglieder, die Kraft ihres Amtes vom Verwaltungsrat der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam in das Kuratorium berufen werden sollen, sind gem. § 1 (1.1.) 2. u.a. der Oberbürgermeister der Stadt Potsdam.

Eine Einwilligung des Oberbürgermeisters der Stadt Potsdam, Herrn Jann Jakobs, zur Berufung in das Kuratorium liegt mündlich vor.

 

 

Zu 2.

 

Entsprechend § 4 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam vom 2. Mai 1994 entsendet jedes Verbandsmitglied 5 Vertreter in die Verbandsversammlung. Gem. § 4 Abs. 2 werden die Mitglieder der Verbandsversammlung von den Vertretungen der Verbandsmitglieder für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte entsprechend § 15 Abs. 4 GKG gewählt. In gleicher Weise ist für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ein Stellvertreter zu wählen, der bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgabe wahrnimmt.

 

Vor der Stadtverordnetenversammlung am 09.05.2001 gab Herr Dr. Niekisch seinen Rücktritt als Stadtverordneter der CDU-Fraktion bekannt.

 

Von der CDU-Fraktion wurde mit Schreiben vom 03.01.2003 Herr Stefan Bruch als Ersatzmitglied für die Besetzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam benannt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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