Beschlussvorlage - 02/SVV/0973
Grunddaten
- Betreff:
-
Gremienbesetzung bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- I/26.1
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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22.01.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die nachfolgenden Organe der
Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam und des Zweckverbandes für die
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam werden unter Beachtung des öffentlich-rechtlichen
Vertrages vom 28.09.1994 sowie der Satzung des Zweckverbandes vom 02.05.1994
durch den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, Herrn Jann Jakobs,
besetzt:
1.1.
Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse
in
Potsdam
1.2.
Verwaltungsrat der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam,
1.3.
Kreditausschuss der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam,
1.4.
Personalausschuss der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam,
1.5.
Kuratorium der Jugend- und Kulturstiftung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse
in Potsdam.
2. Für
die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische
Sparkasse in Potsdam wird als Ersatzmitglied auf Vorschlag der CDU-Fraktion
Herr Stefan Bruch für Herrn Dr. Wieland Niekisch nachbenannt.
Erläuterung
Zu
1.
Nach
der Wahl zum Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg beendete Herr Matthias
Platzeck seine Mitgliedschaft in den Organen der Mittelbrandenburgischen
Sparkasse in Potsdam.
Zum
neuen Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wurde am 27.10.2002 Herr
Jann Jakobs gewählt.
Aus
diesem Anlass sind nachfolgende Organe der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in
Potsdam und des Zweckverbandes unter Beachtung des geschlossenen
öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 28.09.1994 sowie der Satzung des
Zweckverbandes vom 02.05.1994 durch den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt
Potsdam, Herrn Jann Jakobs, zu besetzen:
1.Verbandsversammlung des
„Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam"
2.
Verwaltungsrat der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam
3.
Kreditausschuss der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam
4.
Personalausschuss der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam
5.
Kuratorium der Jugend- und Kulturstiftung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse
in Potsdam
1.1.
Verbandsversammlung des „Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische
Sparkasse
in
Potsdam"
Gemäß § 4
Abs. 1 der Zweckverbandssatzung entsendet jedes Verbandsmitglied 5 Vertreter in
die Verbandsversammlung.
Gem. § 1
Abs. 2 Buchst. a) des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 28.09.1994 soll für
den Zeitraum vom 1. Juli 1994 bis 31. Dezember 1994 der Landrat des Landkreises
Oberhavel, für den Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis 30. Juni 1997 der Landrat
des Landkreises Potsdam-Mittelmark, für den Zeitraum vom 1. Juli 1997 bis 31.
Dezember 1998 der Landrat des Landkreises Havelland, für den Zeitraum vom 1. Januar
1999 bis 30. Juni 2000 der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam und
für den Zeitraum vom 1. Juli 2000 bis 31. Dezember 2001 der Oberbürgermeister
der Stadt Brandenburg zum Vorsitzenden gewählt werden. Diese Reihenfolge
beginnt für den Turnus 1. Januar 2002 bis 30. Juni 2003 von neuem.
Der
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam ist auf der Grundlage des
geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 28.09.1994 im Zusammenhang
mit § 1 Abs. 2 dieses Vertrages „gesetzt".
1.2.
Verwaltungsrat der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam
Gemäß
öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 28.09.1994 § 3 Abs. 1 entsendet die Stadt
Potsdam drei Vertreter in den Verwaltungsrat.
Gemäß § 3
Abs. 2 Buchst. a) soll für den Zeitraum vom 1. Juli 1994 bis 31. Dezember 1995
der Landrat des Landkreises Havelland, für den Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis
30. Juni 1997 der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, für den
Zeitraum vom 1. Juli 1997 bis 31. Dezember 1998 der Oberbürgermeister der Stadt
Brandenburg, für den Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 30. Juni 2000 der Landrat
des Landkreises Oberhavel, für den Zeitraum vom 1. Juli 2000 bis 31. Dezember
2001 der Landrat des Landkreises Potsdam Mittelmark zum Vorsitzenden gewählt
werden. Diese Reihenfolge beginnt für den Turnus 1. Januar 2002 bis 30. Juni
2003 von neuem.
Der
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam ist gemäß § 3 Abs. 2 des
öffentlich-rechtlichen Vertrages wie auch des Brandenburgischen Sparkassengesetztes
§ 10 Abs. 2 „gesetzt".
1.3.
Kreditausschuss der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam
Der
Kreditausschuss besteht gem. § 4 Abs. 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages
aus dem Vorsitzenden, fünf weiteren Mitgliedern sowie den Mitgliedern des
Vorstandes der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (§ 17 Abs. 2
Buchst. b SpkG). Vorsitzender des
Kreditausschusses ist der Vorsitzende des Verwaltungsrates (§ 17 Abs. 3 SpkG).
Der
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam ist auf der Grundlage des
geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 28.09.1994 im Zusammenhang
mit § 3 Abs. 2 dieses Vertrages
„gesetzt".
1.4.
Personalausschuss der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam
Der
Personalausschuss soll gem. § 6 Abs. 1
des öffentlich-rechtlichen Vertrages insgesamt sieben Mitglieder haben.
Geborenes Mitglied ist der Vorsitzende des Verwaltungsrates.
Der
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam ist auf der Grundlage des
geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 28.09.1994 im Zusammenhang
mit § 3 Abs. 2 dieses Vertrages
„gesetzt".
1.5.
Kuratorium der Jugend- und Kulturstiftung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse
in
Potsdam
Das
Kuratorium besteht gem. § 7 Abs. 1 der Satzung für die Jugend- und Kulturstiftung
der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam aus 8 bis 12 Mitgliedern.
Mitglieder, die Kraft ihres Amtes vom Verwaltungsrat der
Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam in das Kuratorium berufen werden
sollen, sind gem. § 1 (1.1.) 2. u.a. der Oberbürgermeister der Stadt Potsdam.
Eine
Einwilligung des Oberbürgermeisters der Stadt Potsdam, Herrn Jann Jakobs, zur
Berufung in das Kuratorium liegt mündlich vor.
Zu 2.
Entsprechend
§ 4 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische
Sparkasse in Potsdam vom 2. Mai 1994 entsendet jedes Verbandsmitglied 5
Vertreter in die Verbandsversammlung. Gem. § 4 Abs. 2 werden die Mitglieder der
Verbandsversammlung von den Vertretungen der Verbandsmitglieder für die Dauer
ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte entsprechend § 15 Abs. 4 GKG gewählt. In
gleicher Weise ist für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ein
Stellvertreter zu wählen, der bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgabe
wahrnimmt.
Vor der
Stadtverordnetenversammlung am 09.05.2001 gab Herr Dr. Niekisch seinen
Rücktritt als Stadtverordneter der CDU-Fraktion bekannt.
Von der
CDU-Fraktion wurde mit Schreiben vom 03.01.2003 Herr Stefan Bruch als
Ersatzmitglied für die Besetzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für
die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam benannt.