Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Ausgangssituation

Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordneten vom 03.12.2014 wurden die Honorare schrittweise bis Januar 2017 auf 30,00 EUR pro Unterrichtsstunde angehoben Die VHS liegt mit diesem Honorarsatz im Benchmarking der Volkshochschulen bundesweit auf dem ersten Platz. Damit nimmt die Landeshauptstadt Potsdam in Bezug auf die Höhe der Honorare von Kursleitenden an der Volkshochschule bundesweit eine Vorreiterrolle ein.

Einige SprachdozentInnen der Volkshochschule (VHS) haben im August 2017 das Gespräch mit der Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport gesucht. Zielsetzung war, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Kursleitende an der Volkshochschule.

Seitens der Kursleitenden wurde die soziale und finanzielle Lage der Kursleitenden als prekär bewertet. Ursächlich dafür sei u.a. dass sie ihre Sozialversicherung zu 100% selbst bezahlen müssen. Die Pflichtbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung könnten nur schwerlich, zum Teil auch gar nicht aufgebracht werden. Die Wünsche der Dozentinnen zur Optimierung dieser Situation reichten von kommunalen Zuschüssen zu den Sozialabgaben, über Erhöhung der Honorare und bis hin zur Festanstellung. Dabei unterschieden sich die Vorstellungen vor dem Hintergrund der individuellen Lebenssituation.

Zuvor hatten sich diese Dozentinnen auch mehrmals an die Öffentlichkeit gewandt. Die Thematik ist derzeit auch im Bürgerhaushalt, in der Kategorie „rgervorschläge zur laufenden Verwaltung“ auf Platz 9 gelistet.

Um die Aussagen der Dozentinnen zu verifizieren und validieren, wurde unter Einbeziehung der Dozenten ein Fragebogen entwickelt. Diese mit Hilfe des Amtes für Statistik und Wahlen konzipierte Befragung wurde im November/Dezember 2017 online durchgeführt und im Nachgang ausgewertet. Am 12. und 15. Januar 2018 wurden seitens der VHS den DozentInnen die Ergebnisse der Umfrage präsentiert.

 

  •                   Von 121 angeschriebenen DozentInnen der VHS haben 52 (= 43%) teilgenommen (befragt wurden nur die Dozenten, die Honorar erhalten)
  •                   Aus allen sechs Programmbereichen der VHS haben sich Dozenten an der Umfrage beteiligt
  •                   Die große Mehrheit der Umfrageteilnehmer (90%) sind mit den Arbeitsbedingungen an der VHS sehr zufrieden bzw. zufrieden
    •                  Die höchste Teilnahmequote war bei den Dozenten aus dem Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ zu verzeichnen (9 von 15 Dozenten)
      •                   Lediglich 8 der Umfrageteilnehmer gaben an regelmäßig >15 UE/Woche bei der VHS zu arbeiten
  •                   Als Rückmeldung zu Wünschen der DozentInnen ergab sich folgendes Bild:
    •                  21 (= 40%) sprechen sich für ein höheres Honorar aus
    •                  Eine offiziell gewählte Dozentenvertretung wünschen sich 34 (= 67%)
    •                  11 (= 21%) favorisieren Zuschüsse zu den Sozialabgaben
    •                  4 (= 8%) plädieren für eine Festanstellung in VZ + 11 (= 21%) Festanstellung in TZ
      •                   Als ein Grund für den Wunsch nach Festanstellung wurde angegeben, dass die Dozenten zwar bei den Pflichten wie ArbeitnehmerInnen behandelt werden, nicht jedoch bei den Rechten (Sozialversicherung, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)
  •                   Zudem wurden einzelne Kritikpunkte geäert, die von der VHS geprüft und soweit möglich abgestellt werden

 


Analyse

Im Interesse eines offenen und inhaltlich attraktiven Programms will die VHS das Grundprinzip der Volkshochschularbeit, das auf der freiberuflichen Kursleitertätigkeit basiert, aufrechterhalten. Grundlage allen pädagogischen Handelns ist seit ihrer Gründung die Zusammenarbeit mit Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, die ihr Wissen und Können im Rahmen einer freien und nebenberuflichen Tätigkeit ihren Mitbürgern vermitteln wollen. Diese Haltung wird auch durch das gemeinsame Positionspapier der Spitzenverbände und des Deutschen Volkhochschulverbandes vom Mai 2017 gestützt (siehe Anlage). Hier wird zudem benannt, dass derzeit intensive Gespräche geführt und Lösungsvorschläge erörtert werden, um Honorarkräfte mit großen Unterrichtsvolumen sozial besser abzusichern. Im Gespräch ist zum Beispiel die Einrichtung einer Sozialkasse, ähnlich der Künstlersozialkasse oder die Öffnung der Künstlersozialkasse für diesen Kreis. Dies ist eine Lösung, die nur bundesweit beschlossen und eingehrt werden kann. Die Landeshauptstadt Potsdam würde eine solche Lösung sehr begrüßen.

 

Am 01.03.2017 beschlossen die Stadtverordneten, Haushaltsvorsorge für den Fall zu treffen, dass eine Erhöhung der Dozentenhonorare auf 35,00 EUR je Unterrichtseinheit beschlossen wird. Diese im Haushalt 2017 etatisierten Mittel (65.000 EUR) wurden nicht eingesetzt, da ein entsprechender Beschluss durch die SVV nicht erfolgte. Für den HH 18/19 wurde bei der Ermittlung des Zuschussbedarfes mit den aktuell geltenden Honorarsätzen kalkuliert.

 

Eine Honorarerhöhung für alle Dozenten löst jedoch nicht die Problematik der Dozenten mit hohen Stundenvolumina (größer als 15 Stunden) aus dem Bereich Deutsch als Fremdsprache/Integration, die mit dieser Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Es muss hier auch ein Augenmerk darauf gerichtet werden, dass die Arbeit von Dozenten im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Integration mit der Arbeit der Dozenten in anderen Programmbereichen der VHS nicht verglichen werden kann. Bei den Integrationskursen fällt aufgrund der strengen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) viel Mehrarbeit an. Außerdem sind in der Regel 20 Teilnehmende, die aus verschiedenen Herkunftsländern kommen und unterschiedliche Lerngewohnheiten und Weltanschauungen haben, in diesen Kursen. Das Honorar pro Unterrichtsstunde beträgt in diesen Kursen bereits 35,00 EUR. Dies entspricht einer Festlegung des BAMF seit Sommer 2016.

 

Zusammenfassung / Fazit

Mit dem Integrationskursbereich übernimmt die VHS seit vielen Jahren gesellschaftspolitische Verantwortung.

Der Erfahrungsaustausch mit anderen Bildungseinrichtungen (z.B. VHS Kiel, VHS Bremen) hat ergeben, dass der Einsatz von angestellten sinnvoll sein kann, um den hohen Unterrichtsumfang in kontinuierlich hoher Qualität zu sichern.

Darüber hinaus nehmen die festangestellten Kursleitenden zusätzlich Aufgaben war (z.B. Beratung der TeilnehmerInnen, Deutsch-Prüfungen, Einstufungstests, Unterstützung der Deutsch-Lernwerkstatt und des Grundbildungszentrums, Korrespondenz mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

 

Insgesamt sind 15 DozentInnen im Programmbereich „Deutsch als Fremdsprache“ in der VHS tätig, wovon acht im Bereich der durch das BAMF geförderten „Integrationskurse“ wirken.

11 dieser SprachdozentInnen kommen über eine Arbeitsbelastung von > 15 UE/Woche, wenn sie zusätzlich zu den Integrationskursen Kurse mit vergleichsweise gering einzustufender Planungssicherheit (= stärker schwankender Teilnehmerzahl) durchführen.

 

Beim detaillierten Blick auf das Ergebnis der Dozentenbefragung (N: 52), sprechen sich lediglich vier der insgesamt acht DozentInnen mit > 15 UE/Woche (über alle Programmbereiche; Herbstsemester 2017) für eine Festanstellung aus. Wiederum nur zwei von ihnen sind dabei an Vollzeit interessiert. Der Rest wünscht sich entweder ein höheres Honorar oder Zuschüsse zu den Sozialabgaben.

 

Zusammengefasst kann der Wunsch von kursleitenden SprachdozentInnen nach einer Festanstellung vom GB2 als vergleichsweise gering eingestuft werden. Überdies sprächen sowohl die allgemeine Kursdauer als auch die relativ geringe Planungssicherheit für die Teilnahme in den Folgejahren nicht für eine unbefristete Festanstellung. Eine befristete Beschäftigung ist lediglich für zwei Jahre möglich (sachgrundlose Befristung). Eine Verlängerung der Arbeitsverträge nach Ablauf dieser zwei Jahre ist nicht möglich. Den aktuell betroffenen Dozenten wäre somit nur sehr bedingt geholfen. Auch erwähnt werden muss an dieser Stelle, dass neugeschaffene Stellen ausgeschrieben werden müssten. Es wäre somit nicht im Vorfeld zu gewährleisten, dass die aktuell tätigen Dozierenden, auch eine Festanstellung erhielten. 

 

Auch stehen keine Finanzmittel in der erforderlichen Höhe zur Verfügung. Der Wegfall der Honorarmittel würde die Arbeitgeberkosten einer Festanstellung nur zu ca. 50% kompensieren.

Schlussendlich muss darauf hingewiesen werden, dass auch kein inhaltlich begründeter Handlungsdruck bestehend. Es unterrichten ausreichend Dozentinnen und Dozenten. Auch sind die vielfach kolportierten Abwanderungsbewegungen nicht erkennbar.


Zu über die Themen Bezahlung und Art des Beschäftigungsverhältnis hinausgehenden Wünschen der DozentInnen (hier: alle Programmbereiche), welche direkt/indirekt eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen begründen könnten, werden von der VHS konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.

 

Von einer Bezuschussung zu den Sozialabgaben ist laut Fachbereich Recht, Personal und Organisation abzuraten.

Durch die Gewährung könnte durchaus der Eindruck erweckt werden, dass es sich im Einzelfall um eine Tätigkeit als Arbeitnehmer handelt, da bei diesen der Arbeitgeber einen eigenen Anteil zu den Sozialversicherungen erbringt. Freilich müssen noch die weiteren Kriterien einer Arbeitnehmertätigkeit gegeben sein.

Da sich die Kriterien r eine arbeitnehmerähnliche als auch für eine Tätigkeit als Arbeitnehmer teilweise überschneiden, ist von der Zahlung eines Zuschusses der VHS zu den Sozialabgaben ohne landesgesetzliche Regelung abzuraten.

Auch wäre bei Zahlungen eines solchen Zuschusses zu bedenken, dass noch weitere Sozialversicherungen von Arbeitnehmern zu zahlen sind.

 

Fazit

  1.                Im Ergebnis vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass
  2.                Das System der VHS von freiberuflich tätigen Dozierenden lebt.
  3.                Es dringend einer bundesweiten Lösung, analog der Künstlersozialkasse bedarf: Hier wird die LHP auf die verantwortlichen Stellen einwirken.
  4.                Die LHP ihre gesellschaftspolitische Verantwortung für die Integration und Grundbildung sieht und in diesem Bereich mit befristet beschäftigten Kräften operiert werden könnte. 
  5.                Im Haushalt 2018/19 weder Stellen noch Mittel für die Schaffung von Arbeitsverhältnissen vorgesehen sind.
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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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