Beschlussvorlage - 02/SVV/0978
Grunddaten
- Betreff:
-
Liquidation der PTM Potsdam Touristik und Marketing GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- FB 26
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
22.01.2003
| |||
|
05.03.2003
| |||
|
02.04.2003
| |||
|
03.09.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
19.02.2003
| |||
|
19.03.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
Beschlussvorschlag
1.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die
Abtretung von GmbH-Anteilen
an der PTM Potsdam Touristik und Marketing GmbH des
Treuhänders Dr. Thomas Jürgens
vom 25.05.2000 anzunehmen.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die PTM Potsdam Touristik und Marketing
GmbH zu
liquidieren.
Erläuterung
I.
Sachverhalt
Die PTM
Potsdam Touristik und Marketing GmbH (nachfolgend PTM genannt) wurde am
04.09.1997 gegründet. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) übernahm 40 % der
Gesellschaftsanteile; 29,5 % der Anteile wurden von weiteren 15 Mitgesellschaftern
gehalten. Für 30,5 % der PTM - Anteile fanden sich keine Interessenten, so dass
der Rechtsanwalt Dr. Thomas Jürgens diese Anteile treuhänderisch für die
Gesellschafter im eigenen Namen, aber auf Gefahr und für Rechnung der Treugeber
(Gesellschafter) verwaltete (Treuhandvertrag vom 04.09.1997).
Das
Stammkapital betrug 100.000,- DM.
Gegenstand
des Unternehmens ist die Förderung, Vermarktung, Durchführung und Vertrieb von
Angeboten des Tourismus, des Geschäftsreiseverkehrs, Veranstaltungen, Messen,
Tagungen und Kongresse, des Einzelhandels und der Gastronomie sowie des
Nahverkehrs der Region Potsdam.
Eine
Genehmigung des Gesellschaftsvertrages nach § 110 Abs. 4 GO wurde aufgrund
erheblicher Mängel des Vertrages durch das Ministerium des Innern des Landes
Brandenburg nicht erteilt.
Da sich
das mit der Gründung der PTM verfolgte Konzept nicht wunschgemäß entwickelte
und die vom ersten Geschäftsjahr an mit Verlust arbeitende Gesellschaft in
Liquiditätsprobleme geriet, die nicht durch eine Sanierung der GmbH behoben
wurden, stimmte der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung am
28.05.1999 unter dem Vorbehalt der Zustimmung der StVV für die Einstellung des
Geschäftsbetriebes der PTM zum 30.06.1999.
Die
Liquidierung des Unternehmens wurde durch die Gesellschafter nicht in Betracht
gezogen, da man davon ausging, dass der GmbH-Mantel u. U. für eine zukünftige
Betreibergesellschaft des Areals Schiffbauergasse nutzbar wäre.
In ihrer
Sitzung am 07.07.1999 stimmte die Stadtverordnetenversammlung der Einstellung
des Geschäftsbetriebes der PTM mehrheitlich zu (Drucksache Nr. 99/0605/2).
Am
25.05.2000 machte der Treuhänder der LHP ein notarielles Angebot zum Abschluss
eines Vertrages über die Abtretung von GmbH - Anteilen, d.h. über 30,5 % der
Anteile und die zukünftig vor Annahme des Angebotes von ihm erworbenen Anteile.
Das Angebot gilt bis zum Ablauf des 30.12.2005. Dr. Jürgens übernahm
zwischenzeitlich auch die 29,5 % GmbH-Anteile von den o.g. 15
Minderheitsgesellschaftern, so dass er gegenwärtig 60 % der
Gesellschaftsanteile treuhänderisch verwaltet. Der Treuhandvertrag vom
04.09.1997 wurde aufgehoben.
Die PTM
ist nach dem o.g. Beschluss der StVV eine ruhende Gesellschaft, die ihre Mittel
nach Bedienung der Verbindlichkeiten verbraucht hat (einschl. Stammkapital von
100 TDM). Altlasten bestehen nach Angaben des derzeitigen Geschäftsführers,
Herrn Schmidt - Roßleben, nicht mehr. Aus der früheren Geschäftstätigkeit der
PTM resultiert ein Verlustvortrag von 2,1 Mio. DM, dessentwegen die Stadt
Potsdam eine Einlage von 2,0 Mio. DM (in der Handels- und Steuerbilanz als
Kapitalrücklage ausgewiesen) geleistet hat; nach der festgestellten Bilanz zum
31.12.2000 und den Angaben des Geschäftsführers für die Zeit danach, ist die
PTM nicht überschuldet.
Der
Geschäftsführer der PTM, Herr Schmidt - Roßleben, gab am 11.07.2002 in seiner
Eigenschaft als Beauftragter des OBM für den Integrierten Kulturstandort
Schiffbauergasse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Deutsche Revision den
Auftrag, eine gutachterliche Stellungnahme zur Abschätzung der
Entwicklungsmöglichkeiten der PTM als Management- und Marketinggesellschaft für
den Integrierten Kulturstandort zu erarbeiten.
Diese
gutachterliche Stellungnahme wurde durch die PwC Deutsche Revision am 08.08.2002
erstellt mit folgendem Ergebnis:
Ob der
Verlust der PTM steuerlich bei einer Aufnahme von Standort - Geschäften für
ihre Gesellschafter nutzbar bleibt, müsste mit dem Finanzamt erst noch
abgestimmt werden. In einem
Vermerk
vom 05.07.2002 teilte die PwC bereits mit, dass durch die Übertragung der
Anteile der Minderheitsgesellschafter an den Treuhänder und dessen möglicher Übertragung an die
LHP, es Probleme geben könnte, da das Finanzamt bei einer Übertragung von mehr
als 50 % der GmbH - Anteile in den letzten 5 Jahren u.U. die Nutzung des
Verlustvortrages nicht zulässt.
Voraussetzung
für den Verlustabzug nach § 10 d EstG ist bei einer Körperschaft, dass sie
nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich mit der Körperschaft identisch
ist, die den Verlust erlitten hat (§ 8 Abs. 4 S. 1 KstG). Wirtschaftliche
Identität liegt insbesondere dann nicht vor, wenn mehr als die Hälfte an einer
Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem
Betriebsvermögen fortführt oder wieder aufnimmt (§ 8 Abs. 4 S. 2 KstG).
Laut PwC
ist von Bedeutung, dass der Verlustvortrag für die LHP auch nur bei der PTM
selbst nutzbar wäre, da diese nicht in gesellschaftsrechtlichem Verbund mit
anderen wirtschaftlichen Einheiten der Stadt Potsdam steht.
Die PTM
bedürfte hierzu eines Neugeschäftes, das genügend Überschüsse und Gewinne
abwirft, die dann gegebenenfalls bis zum Ausgleich des Verlustvortrages
steuerfrei sein werden.
Dies ist
nach Auffassung von 26.1 wenig wahrscheinlich. Neben der kompletten Änderung des
Gesellschaftsvertrages unter Beachtung der Genehmigungsanforderungen des
Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg, müsste der PTM erneut
Stammkapital zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes zugeführt werden.
Mit
Schreiben vom 25.10.2002 berief der Geschäftsführer der PTM am 18.11.2002 eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung ein, um eine drohende Insolvenz der
Gesellschaft zuverhindern. Das Konto - Guthaben der PTM betrug per 30.10.2002
nur noch 42,- €. Der jährlich fällige IHK - Beitrag in Höhe von 185,-
€ konnte vom Unternehmen nicht mehr in voller Höhe beglichen werden.
Die
Gesellschaftervertreterin der LHP erklärte sich bereit, zur Abwehr einer
Insolvenz den vg. IHK - Beitrag für die GmbH aus dem städtischen Haushalt zu
zahlen. Nach Angaben des Geschäftsführers werden bis zum 31.03.2003 weitere ca.
1.837,- € fällig für IHK, Jahresabschluss/Steuererklärung und
Kontoführung. Dem stehen keinerlei Einnahmen gegenüber.
Die
Aufrechterhaltung des GmbH-Mantels verursacht zukünftig nur zusätzliche Kosten,
ohne dass ein Nutzen für die LHP erkennbar wäre. Bereits im Vorfeld der
Gesellschafterversammlung wurde mit dem Geschäftsbereich II geklärt, dass es
gegenwärtig hinsichtlich des Standortes Schiffbauergasse keine
Verwendungsmöglichkeit für die PTM gibt.
Zudem
muss eine künftige Betreibergesellschaft für den Integrierten Kulturstandort
Schiffbauergasse nicht unbedingt unter Beteiligung der LHP errichtet werden.
Daher
schlug die Vertreterin der Stadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung am 18.11.2002
vor, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der StVV, die Liquidation der PTM
einzuleiten.
Dies
wurde entgegen der Festlegung der 9. Gesellschafterversammlung vom 25.05.2000,
in der der Treuhänder angewiesen wurde mit allen von ihm auch künftig gehaltenen
Anteilen übereinstimmend mit dem Gesellschafter LHP in der
Gesellschafterversammlung abzustimmen, vom Treuhänder Dr. Jürgens abgelehnt.
Anstelle
dessen schlug er vor, die 40 % Anteile der LHP unentgeltlich zu übernehmen, um
den GmbH-Mantel an entsprechende Interessenten zu veräußern.
Auch bei
einer Änderung des GmbH - Namens ist der Vorschlag des Treuhänders für die
Stadt Potsdam nicht vorteilhaft.
Die PTM
ist die Vorgängergesellschaft der PT Potsdam Tourismus GmbH, die erst kürzlich
mit einem Betrag von 293.000,- € durch die LHP vor einer
Insolvenz gerettet wurde. Beide Unternehmen haben einen ähnlichen
Gesellschaftszweck.
Sofern
die LHP ihre PTM - Anteile an Herrn Dr. Jürgens überträgt, würde sie die
Aufrechterhaltung eines Unternehmens unterstützen, das in direkter Konkurrenz
zur PT Potsdam Tourismus GmbH steht und deren Konsolidierung damit gefährdet
wäre.
Um
weitere Kosten, die die Aufrechterhaltung des GmbH - Mantels verursacht, zu
vermeiden, besteht für die LHP als derzeitige Minderheitsgesellschafterin nur
die Möglichkeit, von ihrem Optionsrecht (Annahme des o.g. Angebotes zum
Abschluss eines Vertrages über die Abtretung von GmbH - Anteilen) Gebrauch zu
machen, damit sie dann als alleinige Gesellschafterin die Gesellschaft im Wege
der Liquidation auflösen kann.
II.
Rechtliche Grundlagen
Gemäß §
35 Abs. 2 Ziff. 25 GO ist der StVV vorbehalten, über die Beteiligung der
Gemeinde an privatrechtlichen Unternehmen und sonstigen Einrichtungen
einschließlich der Änderung der Geschäftsanteile und des
Geschäftszwecks, die Gründung, Auflösung und Veräußerung solcher
Unternehmen und Einrichtungen, sowie die Mitgliedschaft in Vereinen zu
entscheiden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der vom
Treuhänder angebotene Vertrag über die Abtretung von GmbH - Anteilen regelt,
dass
ihm außer
dem Ersatz der Beurkundungskosten und einem Betrag von 1000,- DM ( 511,29 €),
keine Gegenleistung zusteht.
Eine
Vergütung des Liquidators ist nicht zu berücksichtigen, da diese Funktion durch
einen städtischen Bediensteten wahrgenommen werden kann.
Insgesamt
werden sich die finanziellen Auswirkungen für die LHP, die durch die Ausübung
des Optionsrechts zur Übertragung des 60 % Treuhandanteils und der daran
anschließenden Liquidation entstehen, auf ca. 1000,- € belaufen.
Deckungsquelle:
Haushaltsstelle
80000.65500