Anfrage - 02/SVV/0982

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß Antwort zur DS 02/SVV/0892 fordert die Stadtverwaltung den SV Babelsberg 03 außerhalb der durch die Sportfördersatzung und Sportanlagen-Nutzungs- und Vergabeordnung festgelegten Regularien, indem seit vielen Jahren eine Verrechnung städtischer Forderungen aus Betriebskosten, Mieten, Werbeeinnahmen u. ä. mit Eigenleistungen des Vereins zugelassen wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich den OBM:

 

Welchen weiteren Potsdamer Sportvereinen wurde seit 1996 oder länger ebenso die Möglichkeit gewährt, in vergleichbarem Umfang regelmäßig über Jahre hinweg außerhalb der o. g. Sportförderbedingungen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt mit Eigenleistungen zu verrechnen?

 

Antwort:

 

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass in der Verwaltung derzeit geprüft wird, welche tatsächlichen

Verbindlichkeiten seitens der Stadt gegenüber dem SVB 03 bestehen. Dieses Prüfergebnis sollte

schon abgewartet werden.  Um das Bild, welches durch die Fragestellung gezeichnet wurde etwas gerade zu rücken, folgende Erläuterungen. Konkrete Verrechnungen gab es wie bereits geantwortet, mit dem Sportverein RRG (97, 024, 13 €). Mit dem Sportverein Schützengilde zu Potsdam 1465 e.V. liegt derzeit ein Vertrag vor, in dem die Miete für Räume und Gebäude – je m² 20 € entfällt, da hier Containerbauten durch den Verein errichtet wurden. Die konkreten vertraglichen Bedingungen werden derzeit ausgehandelt.  Die in der SVV genannte Summe von 100 T€ ist insofern hier zu korrigieren. Eine Bezifferung der Höhe kann erst nach Vertragsabschluss erfolgen.

 

Es ist bei der Bewertung jedoch folgendes zu beachten:

 

Die überwiegende Zahl der Sportvereine, welche eine städtische Sportanlage nutzen, sind im Besitz von Nutzungsverträgen, die auf der Grundlage der SPAN abgeschlossen wurden und somit eine entgeltfreie Nutzung gewährleisten.

Bei diesen Vereinen besteht und bestand also keine finanzielle Forderung der Stadt, die eventuell durch

Eigenleistungen des Vereins oder Leistungen Dritter ausgeglichen werden könnte.

 

Eine zweite Kategorie von Nutzern sind die Vereine, welche eine Sportanlage der Stadt gepachtet, gemietet bzw. durch Erbbaupacht übertragen bekommen haben. Hier besteht neben der Verpflichtung, die konkret

benannten Grundpflichten der Unterhaltung und Pflege des übergebenen Gegenstandes zu realisieren auch die Möglichkeit der Verrechnung von zusätzlichen Leistungen, über den vertraglichen Rahmen hinaus, mit den zu bezahlenden Pachtgebühren an die Stadt, was auch in der Überarbeitung der Sportfördersatzung und Sportstättennutzungs- und Vergabeordnung gemeinsam mit dem Stadtsportbund deutlicher und rechtssicherer gestaltet werden soll.

 

 

Eine dritte Kategorie von Nutzern sind Sportvereine, welche die Sportanlagen der Stadt zur alleinigen Nutzung und Betreuung übergeben bekommen haben und damit auch die Verwal-tungspflichten übernommen haben. Die Stadt ist dann von den Personalkosten entlastet und sichert jedoch die Betriebskosten, einen jährlichen Sachkostenzuschuss und die Grün-flächenpflege. Der Sachkostenzuschuss dient als Ausgleich für die Verpflichtung des Vereins, auch den Schulsport weiterhin abzusichern.

 

Sie sehen also, die vertraglichen Gefüge sind vielschichtig und kein Verein wird hier benach-teiligt oder allein gelassen.

 

Bei keinem einzigen Sportverein außer beim SVB 03 gab es bis dato das Begehren, über die fälligen Nutzungskosten hinaus eigene Einnahmen der Vereine prozentual an die Stadt abzuführen. Wir sind mit aller Kraft bemüht, die Bedingungen für alle Vereine in der Sportstadt Potsdam zu verbessern. Sie sind wichtige wirtschaftliche Standortfaktoren für die Stadt mit

einem hohen Maß an Identitätsstiftung für die Potsdamer und hierbei steht der SVB 03, der in

diesem Jahr 100 Jahre wird, mit an der Spitze.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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