Beschlussvorlage - 18/SVV/0125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" (05/14) entschieden (siehe Anlagen 6A und 6B).

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" (05/14) wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 7).

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße sowie zur Flächennutzungsplan-Änderung "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" (05/14)  zu entscheiden, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen und die Flächennutzungsplan-Änderung zu beschließen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht (vollständig) durch einen Dritten übernommen werden.

Die Höhe der (verbleibenden) Realisierungskosten und deren Finanzierung wird  angegeben mit:

 

Kostenposition           geschätzter Aufwand in €   Finanzierung aus Produktkonto

 

Gehweg

Kohlhasenbrücker Straßeca. 157.500 €          5410003/0961400

 

Vorgenannter Aufwand entfällt voraussichtlich in den Jahren 2021 bis .2022

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

Folgekosten

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden r die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen sowie für den Betrieb der Gemeinbedarfseinrichtung (Personalkosten) angenommen.

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird  angegeben mit:

 

Kostenposition              geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto

Instandhaltung des Gehwegs

Kohlhasenbrücker Straßeca. 693 €5410003/5221200

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

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Anlagen

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