Beschlussvorlage - 18/SVV/0125
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" sowie Flächennutzungsplan-Änderung "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" (05/14), Abwägung und Satzungs- sowie Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).
- Der Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).
- Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" (05/14) entschieden (siehe Anlagen 6A und 6B).
- Die Flächennutzungsplan-Änderung "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" (05/14) wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 7).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung zum Beschlussvorschlag:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 140 "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße“ sowie zur Flächennutzungsplan-Änderung "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße" (05/14) zu entscheiden, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen und die Flächennutzungsplan-Änderung zu beschließen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht (vollständig) durch einen Dritten übernommen werden.
Die Höhe der (verbleibenden) Realisierungskosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto
Gehweg
Kohlhasenbrücker Straßeca. 157.500 € 5410003/0961400
Vorgenannter Aufwand entfällt voraussichtlich in den Jahren 2021 bis .2022
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Folgekosten
Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen sowie für den Betrieb der Gemeinbedarfseinrichtung (Personalkosten) angenommen.
Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto
Instandhaltung des Gehwegs
Kohlhasenbrücker Straßeca. 693 €5410003/5221200
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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