Anfrage - 18/SVV/0119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Laut § 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg muss der geprüfte Jahresabschluss am Ende des darauf folgenden Jahres der Stadtverordnetenversammung zur Fertigstellung vorliegen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Was sind die ungeprüften Ergebnisse des Jahresabschlusses 2015 und 2016 und wie wird das Ergebnis 2017 in der Tendenz mit Stand 01.02. 2018 sein, wie hoch sind die liquiden Mittel zum 31.12.2017 und wie wird der Oberbürgermeister sicherstellen, dass sich zukünftig die Verstöße gegen die Kommunalverfassung nicht wiederholen?

 

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Erläuterung

 

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