Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0162
Grunddaten
- Betreff:
-
Skateranlage im "E-Park"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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07.03.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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zur Kenntnis
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20.03.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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zur Kenntnis
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21.03.2018
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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22.03.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Nach Prüfung des Sachverhaltes könnte die vorhandene Skateranlage nach den Vorstellungen der Jugendlichen umgebaut werden. Die konkreten Vorschläge aus der Skater- und Funsportszene liegen bereits vor. Eine erste grobe Kostenschätzung wurde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Rollsport und Inline-Verband e.V. (DRIV) Landesverband Berlin, Arbeitskreis Sportstätten ermittelt. Der Kostenrahmen beläuft sich auf ca. 321.000 Euro einschließlich der Kosten für den notwendigem Abriss und Planung.
Aus sportfachlicher Sicht werden vor dem Hintergrund der fortschreitenden Organisation und Professionalisierung von Funsportarten niederschwellige, nicht vereinsgebundene Freizeitangebote mit hohem Aufforderungscharakter wie Skaten und BMX-Fahren begrüßt.
Auf Nachfrage beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) bestehen Möglichkeiten einer kommunalen Förderung für Neubau, Modernisierung oder Sanierung von Sportanlagen ausschließlich für Sportanlagen mit überregionaler Bedeutung im Rahmen einer Co-Finanzierung von bereitgestellten Bundesmitteln. Eine überregionale Bedeutung ist derzeit bei der in Rede stehenden Anlage in der Friedrich-List-Straße jedoch nach allgemeiner Einschätzung nicht gegeben. Möglichkeiten einer Förderung werden nur für vereinseigene und gepachtete Sportstätten entsprechend der Rahmenrichtlinie des Ministeriums für Finanzen des Landes Brandenburg zur Umsetzung des Kommunalen Infrastrukturprogrammes 2016-2019 gesehen. Daher können unter den gegenwärtigen Bedingungen keine Fördermöglichkeiten in Aussicht gestellt werden.
Die erforderlichen Finanzmittel stehen im Investitionsplan 2019-22 nicht zur Verfügung.