Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion hat sich in seiner Sitzung am 16.01.2018 intensiv mit der ärztlichen Versorgung in der Landeshauptstadt Potsdam befasst. Ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KV Brandenburg) hat ausführlich zum Procedere und der Umsetzung der Kapazitätsberechnungen für die ambulante medizinische Versorgung berichtet.

 

Der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg obliegt nach § 72 SGB V der Sicherstellungsauftrag, die Versorgung der Bevölkerung mit Haus- und Fachärzten, mit Zahnärzten, Psychotherapeuten oder medizinischen Versorgungszentren und einem ärztlichen und zahnärztlichen Notdienst im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten.

Diese vertragsärztliche, vertragspsychotherapeutische bzw. vertragszahnärztliche Versorgung ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses durch schriftliche Verträge der Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen mit den Verbänden der Krankenkassen so zu regeln, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten gemäß § 12 (SGB V) unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden.

 

Durch den Vertreter der KV BB wurde ausgeführt, dass die Zulassung zur ambulanten Tätigkeit auf Antrag des Arztes durch den entsprechenden Zulassungsausschuss erfolgt. Die Festlegung über Anzahl mögl. Zulassungen bzw. Zulassungsbeschränkungen erfolgt ausschließlich durch den Landesausschuss auf Grundlage der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesaus-schusses (G-BA).

Nach aktueller Berechnungsgrundlage gilt die ärztliche Versorgung in der LHP als gesichert. In einigen Bereichen der Stadt ergibt die Berechnung eine Überversorgung.

 

Die KV kann allerdings von der Berechnung abweichen, sofern entsprechende Gründe dafür vorliegen.

 

Aufgrund des rasanten Bevölkerungszuwachses im Potsdamer Norden wurde die Versorgung für 2018 deshalb bereits um 1,5 Versorgungseinheiten bei den Hausärzten zusätzlich zu den bereits bestehenden Kapazitäten - geöffnet. Für Kinderärzte, Frauenärzte und Augenärzte gibt es derzeit aufgrund des bereits vorhandenen hohen Versorgungsgrades derzeit keine Zulassungsmöglichkeiten.

Unabhängig von der Zulassung kann die KV allerdings nicht beeinflussen, wo genau der Mediziner sich niederlässt bzw. seine Praxis eröffnet. Dies hängt im Wesentlichen von infrastrukturellen Rahmenbedingungen und betriebswirtschaftlichen Interessen des Arztes ab.

 

Der Vertreter der KV BB teilte abschließend mit, dass der G-BA die Bedarfsplanungs-Richtlinie derzeit aufgrund der veralteten Berechnungsgrundlagen überarbeitet. Hier bleibt das Ergebnis und die damit verbundene Neuberechnung abzuwarten.

 

Mit dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion wurde vereinbart, sich mit dem Ergebnis der Neuberechnung erneut zu befassen.

 

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Erläuterung

 

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