Beschlussvorlage - 18/SVV/0175

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Anerkennung des Trägers Verkehrswacht Potsdam e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII wird hiermit widerrufen.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Verkehrswacht Potsdam e.V. wurde am 19.08.1993 durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt.

 

Mit Wirkung vom 19.01.2017 trat die neue Richtlinie des Jugendamts der Landeshauptstadt Potsdam für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe in Kraft. Darin wird u.a. als Anerkennungsvoraussetzung im § 2 (3) unter 2. festgelegt: „Der Träger muss eine Vereinbarung laut kommunalem Kinderschutzkonzept mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe abgeschlossen haben.“ Dies ist im Rahmen der SGB VIII-Neufassung zum § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (gültig durch die Bekanntmachung am 11.09.2012) notwendig geworden. Alle Träger wurden bei der Beantragung der Anerkennung in den letzten Jahren auf den notwendigen Abschluss dieser Vereinbarung hingewiesen.

 

Im April 2017 wurden die Träger, die seit langem eine Anerkennung haben und nicht der Aufforderung zum Abschluss einer Kinderschutzvereinbarung mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe nachkamen

nochmals dazu aufgefordert. Mit dem Träger Verkehrswacht Potsdam e.V. gab es auch ein Gespräch um die Konsequenz der Aberkennung zu erörtern. Aufgrund der ehrenamtlichen Arbeit sieht sich die Verkehrswacht nicht in der Lage diese Vereinbarung abzuschließen und einzelnen Ansprüchen darin zu entsprechen.

 

Daher ist die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII für die Verkehrswacht Potsdam e.V. durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses auf der Grundlage der Richtlinie des Jugendamts der Landeshauptstadt Potsdam für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe, § 3 (2) und § 4 (5)  zurück zu nehmen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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