Beschlussvorlage - 18/SVV/0126

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kunstwerkstatt Ost.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Kunstwerkstatt Ost rdert seit 34 Jahren als soziokulturelle Einrichtung das Laienschaffen
der bildenden und angewandten Kunst. In Form von Zirkelarbeit auf den Gebieten Malerei/Grafik,
Keramik/Plastik und Textilgestaltung werden Anleitung und Beratung r alle Altersklassen angeboten.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit mit Bildungs- und Behinderteneinrichtungen
r Kinder und Erwachsene, Vereinen und Verbänden.

 

Das Zukunftsprogramm 2019 der Landeshauptstadt Potsdam sah als eine Maßnahme die Schließung der Kunstwerkstatt Ost vor. Die SVV beschloss am 6. April 2016 jedoch, die Kunstwerkstatt Ost nicht zu schließen. Beschluss 16/SVV/0088.
Mit diesem Beschluss gingen und gehen Maßnahmen zur Weiterführung der Einrichtung

einher. So gibt es u.a. ein starkes Engagement der Kursleitenden, Besucherinnen und Besucher
der Kunstwerkstatt für ihre Einrichtung. Die Öffentlichkeitarbeit wurde verbessert und neue Angebote, wie beispielsweise integrative Kurse für Flüchtlinge, entstanden.  
 

Auch eine Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kunstwerkstatt Ost wurde erstellt.
Die Berechnung der zu erhebenden Entgelte erfolgte auf der Grundlage des Betriebsabrechnungsbogens (BAB).
Laut Betriebsabrechnungsbogens liegen die durchschnittlichen Kosten je Teilnehmer für eine Unterrichtsstunde (45 Minuten) bei 10,00 €.
Unter Berücksichtigung, dass es sich bei der Kunstwerkstatt Ost im hohen Maße um eine soziokulturelle
Einrichtung handelt, sieht die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kunstwerkstatt Ost

Entgelte pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) für Keramikkurse (incl. Material) von bisher 1,50 €
dann 4,00 € und für die Kurse Malerei/ Grafik sowie Textilgestaltung/ Klöppeln von 2,50 vor.

 

Kalkulation der Teilnehmerentgelte

 

Unter Beachtung der notwendigen Umlagen ergeben sich aus den Auswertungen des

Plan-BAB 2018 (Stand 14.11.2017) die folgenden Aufwendungen für die Kurse der Kunstwerkstatt Ost.

 

Keramikzirkel76.740,00 €

Textilzirkel     5.311,20 €

Mal- und Zeichenzirkel 11.609,00 €

Klöppeln  4.460,80 €

 

Demgegenüber sind folgende Einnahmen  laut Plan-BAB 2018 (Stand 14.11.2017) geplant.

 

Keramikzirkel25.920,00 €

Textilzirkel   1.350,00 €

Mal- und Zeichenzirkel   2.700,00 €

Klöppeln  1.350,00 €

 

Aus den Zahlenwerk des BAB ergibt sich ein Deckungsgrad im Kursbereich von durchschnittlich

31,92 % (Gesamtdeckungsgrad der Einrichtung 29,23 %).

Beim Zugrunde legen von 960 Unterrichtstunden pro Jahr und einer durchschnittlichen Teilnehmerzahl von 9 Teilnehmern je Unterrichtsstunde müsste pro Unterrichtsstunde ein durchschnittliches Entgelt i.H. von 10 € erhoben werden.

Dies ist unter dem sozialen und bildungspolitischen Auftrag der LHP überhaupt nicht realistisch. Ausgehend von dem Angebot ähnlicher Einrichtungen (vgl. Anlage 6 Volkshochschule und Kunstschule) und nach Konsultation mit Erziehern und Kursleitern wurden die Teilnehmerentgelte für  die Keramikzirkel auf 4 € und für die Textilzirkel, Mal-und Zeichenzirkel und Klöppel auf 2,50 € festgelegt.  Ermäßigte Teilnehmerengelte in Höhe von 15 % bis zu 65 % können nach Vorlage entsprechender Bescheinigungen für Arbeitslose, Senioren, Schüler, Studenten, Arbeitslosengeld II sowie Asylsuchende  gewährt werden.

 

Kalkulation der Vermietung

 

r die öffentliche Vermietung stehen in der Kunstwerkstatt Ost ca. 132 m² (Keramikwerkstatt, Werkstatt Mal- und Zeichenzirkel, Nähstube und Küche) zur Verfügung.

Die Kalkulation der Miete erfolgte unter Zugrundelegung der genutzten Gesamtfläche und der Zahlen des Plan-BAB 2018 (Stand 14.11.2017).

Zusätzlich zur Miete wird eine Stundenpauschale für die Verwaltung und die sanitären Anlagen erhoben.

 

Kalkulation der Brennkosten

 

r das Brennen von Tonarbeiten außerhalb der Kurse wurden die Aufwendungen gemäß Plan-BAB 2018 (Stand 14.11.2017) zu Grunde gelegt. Bei rd. 10.500 l pro Jahr wurden durchschnittliche Kosten pro Liter in Höhe von 0,55 € ermittelt. Festgelegt sind auf Grund des unterschiedlichen Aufwand 0,70 € pro Liter für Glattbrand und 0,40 € pro Liter für Schrühbrand.  

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die zu beschließenden Entgelte sind in der Planung 2018 bis 2022 noch nicht berücksichtigt.

Mit Beschluss der Benutzungs- und Entgeltordnung würde eine jährliche Haushaltsentlastung in Höhe von 12.200 erreicht werden.
Diese Zahlen stehen unter Haushaltsvorbehalt.

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Anlagen

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