Beschlussvorlage - 18/SVV/0187

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Aufnahme der in der Anlage gekennzeichneten 38 Personen in die Vorschlagsliste für die Besetzung der Erwachsenenschöffen am Amts- und Landgericht Potsdam für die Amtszeit 01.01.2019 31.12.2023.

 

  1. Die Wahl der in der Anlage gekennzeichneten 4 Personen als Vertrauensleute für den Schöffenwahlausschuss.
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Erläuterung

Begründung:

 

Die Wahlperiode der Erwachsenenschöffen beim Amts- und Landgericht Potsdam endet am 31.12.2018. Für die neue Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 ist durch die Stadtverordnetenversammlung die Vorschlagsliste für die Erwachsenenschöffen (ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit) gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederanzahl, zu beschließen. Mit gleicher Mehrheit sind durch die Stadtverordnetenversammlung 4 Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss zu wählen, § 40 GVG.

 

Die Vorschlagsliste für die Erwachsenenschöffen enthält entsprechend der gesetzlichen Vorgabe gem. § 36 Abs. 2 S. 2 GVG Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Geburtsort, Geburtstag, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person.

 

Die Zahl der durch die Landeshauptstadt Potsdam in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen hat das Amtsgericht Potsdam mit 14 und das Landgericht Potsdam mit 24 bestimmt. Diese Zahlen berücksichtigen bereits die gem. § 36 Abs. 4 GVG doppelte Anzahl der erforderlichen  ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

 

Die in der Anlage benannten Bewerber haben sich aufgrund von Aufrufen in der örtlichen Presse und im Internet zur Übernahme dieses Ehrenamtes bereit erklärt. Die in der Liste aufgeführten Bewerber erfüllen die Voraussetzungen nach §§ 31 34 GVG für die Wahl in das Schöffenamt. Die in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen dürfen nicht nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, sondern sollen ein Spiegelbild der Gesellschaft abbilden. Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste ist auf eine paritätische Beteiligung nach Geschlecht, Alter, beruflicher Stellung und räumlicher Verteilung ebenso zu achten wie auf ein ausgewogenes Verhältnis bereits amtierender ehrenamtlicher Richter zu Neuen. Die alphabetisch sortierte Bewerberliste enthält durch die grüne Kennzeichnung von 38 Bewerbern einen Vorschlag für die paritätische Besetzung der Vorschlagsliste. Die übrigen Bewerber finden nach diesem Vorschlag folglich keine Berücksichtigung auf der Vorschlagsliste. Eine Empfehlung für die SVV zur Auswahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen erfolgt durch den Hauptausschuss in seiner Sitzung am 04.04.2018.

 

Zudem erfolgt durch den Hauptausschuss gleichzeitig eine Empfehlung zur Wahl von 4 Vertrauenspersonen. Gemeinsam mit einem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten und weiteren Vertrauenspersonen bilden sie den Schöffenwahlausschuss. Der Schöffenwahlausschuss entscheidet über Einsprüche gegen die Vorschlagsliste sowie über die Auswahl der Schöffen aus der Vorschlagsliste, §§ 41, 42 GVG. Die Vertrauenspersonen müssen aus der Einwohnerschaft stammen und können somit aus der Bewerberliste für das Schöffenamt gewählt werden, § 40 Abs. 3 GVG. Die Bewerberliste enthält durch die blaue Kennzeichnung von 4 Bewerbern einen Vorschlag für die Benennung der Vertrauenspersonen. Die Vertrauenspersonen sind dem Amtsgericht Potsdam bis zum 30.06.2018 zu melden.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen aller auf der Bewerbungsliste genannten Personen und ein Auszug aus den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen für die Erstellung der Vorschlagsliste für die Schöffen sowie für die Wahl der Vertrauenspersonen liegen im Büro der Stadtverordnetenversammlung für die Stadtverordneten zur Einsichtnahme vor.

 

Die Anschreiben des Amts- und Landgerichtes vom 10.01.2018 und vom 21.12.2017 liegen dort ebenfalls zur Einsichtnahme vor.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung ist die Vorschlagsliste eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Der Zeitpunkt der Auslegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, Einspruch erhoben werden. Der Beschluss, die Vorschlagsliste und die Einsprüche sind dem Amtsgericht Potsdam bis zum 15.07.2018 zuzusenden. Der Wahlausschuss wählt im Anschluss aus der übersandten Vorschlagsliste die erforderliche Zahl der Schöffen aus.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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