Antrag - 18/SVV/0207
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Aufsichtsrates der Stadtentsorgung Potsdam GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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11.04.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) am 09.09.2015 gemäß Drucksache Nr. 15/SVV/0640 entsandten städtischen Vertreter/innen werden abberufen.
2.) Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der STEP folgende vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
- über die Fraktion DIE LINKE Jäkel, Ralf
(1 Sitz)
- über die Fraktion SPD Piest, Marcel
(1 Sitz)
- über die Fraktion CDU/ANW Rietz, Klaus
(1 Sitz)
- über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dörschel, Jens
(1 Sitz)
Als Nachrücker werden entsandt:
- über die Fraktion DIE LINKE Hanisch, Jan
- über die Fraktion SPD Dr. Wegewitz, Hagen
- über die Fraktion CDU/ANW Anger, Günter
- über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Walter, Andreas
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP). Die SWP wiederum hält 51 % der Anteile an der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP). Die LHP ist somit mittelbar über die SWP an der STEP beteiligt. Die weiteren 49 % der Geschäftsanteile hält die REMONDIS Kommunale Dienste Ost GmbH (REMONDIS).
Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der STEP besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, die von den Gesellschaftern entsandt werden, und zwar fünf Mitglieder von der SWP bzw. der LHP und vier Mitglieder von REMONDIS.
Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der STEP hat der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist der Oberbürgermeister der LHP bzw. ein/e von ihm benannte/r Beigeordnet/e bzw. Dezernent/in der LHP, der Stellvertreter wird von REMONDIS bestimmt.
Auf Wunsch der Fraktion SPD soll anstelle des Stadtverordneten Herrn Dr. Hagen Wegewitz der Stadtverordnete Herr Marcel Piest in den Aufsichtsrat der STEP entsandt werden. Daher werden die am 09.09.2015 gemäß Drucksache Nr. 15/SVV/0640 von der LHP in den Aufsichtsrat der STEP entsandten Vertreter abberufen.
Von der Stadtverordnetenversammlung der LHP sind nun vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der STEP neu zu entsenden.
Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).
Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die vier von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen=Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion DIE LINKE | 7 x 14/56 = 1,750 | 1 Sitz |
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Fraktion SPD | 7 x 13/56 = 1,625 | 1 Sitz |
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Fraktion CDU/ANW | 7 x 9/56 = 1,125 | 1 Sitz |
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | 7 x 7/56 = 0,875 | 1 Sitz |
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Die Benennung von Nachrückern ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der STEP.
§§ 10, 11 des Gesellschaftsvertrages der STEP regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates.
Gemäß § 28 Abs. 2 Ziff. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß Gesellschaftsvertrag der STEP von der LHP bzw. der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden vier Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.
Darüber hinaus sind die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen-Nr.:
DS 08/SVV/0061 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam
DS 11/SVV/1001 Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten- versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)
DS 12/SVV/0278 Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam
DS 13/SVV/0830 Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)
festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zu beachten.