Anfrage - 18/SVV/0221

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Potsdamer

Mitte hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass mit einer

Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgezeigt werden soll, ob das Wohnhaus Am Kanal 10 erhalten

werden soll oder ob die mindestens gleiche Anzahl an Wohnungen unter vergleichbaren sozialen Bedingungen in einem Neubau nachgewiesen werden kann.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wann wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum möglichen Erhalt des Wohnhauses am

Staudenhof oder zu einem Neubau an diesem Standort vorgelegt?

 

 

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Erläuterung

 

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