Anfrage - 18/SVV/0222

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Bundesweit ist eine intensive Diskussion zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Gang

gekommen. So soll in Schleswig-Holstein künftig auf die gesetzliche Vorgabe zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichtet werden. Auch in brandenburgischen Kommunen wird die Vorgabe zur Erhebung solcher Beiträge in Frage gestellt.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wie beurteilt er vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen die in Brandenburg geltende

gesetzliche Vorgabe zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen?

 

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