Anfrage - 18/SVV/0231

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bei den Bauarbeiten an der Garnisonkirche werden regelmäßig im Umfeld Lärmemissionen und Erschütterungen durch den Einsatz von Baugeräten wie Bohrtechnik und Rammen wahrgenommen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Welche Vorgaben und Kontrollen sind genehmigungsseitig von der Landeshauptstadt Potsdam zu Minimierung von Schallemissionen und Erschütterungen zum Schutz von Anwohnern und Gebäuden geregelt?

 

 

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Erläuterung

 

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