Beschlussvorlage - 18/SVV/0234
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlung (Investitionen) für die Sport- und Freizeitanlage Kuhforter Damm an den Kommunalen Immobilien Service (KIS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Bildung, Kultur und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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18.04.2018
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen:
Für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Gelände des Kuhforter Damms wird die überplanmäßige investive Auszahlung i. H. v. 222.118,93 EUR im Haushaltsjahr 2018 genehmigt.
Die Deckungsquelle bildet die Investitionsmaßnahme „Deckungsreserve Golm“ (Investitions-Nummer: 0711003992001).
Mit der Vorlage soll der Beschluss des Ortsbeirates Golm vom 15.12.2016 „Investive Mittel für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportgelände am Kuhforter Damm“, DS 16/OBR/0169, umgesetzt werden.
Erläuterung
Begründung:
Im Rahmen des Sportentwicklungskonzeptes Eiche/Golm ist für die Kinder- und Jugendmannschaften des SG Grün Weiß Golm e.V. auf dem Gelände des Kuhforter Damms die Errichtung eines Kunstrasenplatzes vorgesehen.
Die Finanzierung dieser Baumaßnahme erfolgt mit Haushaltsmitteln des FB Bildung und Sport der LHP in Höhe von 160.000,00 € im Haushaltsjahr 2017 und 250.000 € im Haushaltsjahr 2018 sowie des Ortsbeirates Golm in Höhe von 222.118,93 Euro (Beschluss des Ortsbeirates 16/ORR/0169), die dringend für die Ausfinanzierung erforderlich sind.
2017 wurden seitens des KIS die Planungsleistungen beauftragt. Für die Planungsleistungen und für weitere Beauftragungen wurden dem KIS in 2017 100.000 Euro ausgezahlt. Der Bauantrag für die Maßnahme ist bereits eingereicht. Nach Erteilung der Baugenehmigung wird zeitnah mit den Baumaßnahmen begonnen. Die Fertigstellung und Nutzung des Kunstrasenfußballplatzes ist für Herbst 2018 vorgesehen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Gelände des Kuhforter Damms ist ein finanzieller Gesamtbedarf i. H. v. rd. 674.600 Euro gem. Kostenschätzung erforderlich.
Im Haushaltsplan 2017 des FB 21 stehen investive Mittel i. H. v. 160.000 Euro und im Haushaltsjahr 2018 investive Mittel i. H. v. 250.000 Euro zur Verfügung. Zur Ausfinanzierung der Maßnahme sollen aus der „Deckungsreserve Golm 222.118,93 Euro umgeschichtet werden.
Die finanzielle Wirkung auf den investiven Finanzhaushalt ist in der Anlage „Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorlage“ dargestellt.
Es ist vorgesehen, den neu errichteten Kunstrasenplatz dem Verein zu überlassen. Damit verbunden ist die Bewirtschaftung. Lediglich die Kunstrasenpflege wird durch den KIS beauftragt und dem FB 21 im Rahmen des bestehenden Vertrages in Rechnung gestellt.
In Abstimmung zwischen dem Verein SG Grün-Weiß Golm und dem KIS ist vorgesehen, dass der Verein kleinteilige Maßnahmen in Eigenleistungen i. H. v. von rd. 43.000 Euro übernehmen könnte. Derzeit laufen noch Verhandlungen, welche Arbeiten möglich sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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