Antrag - 18/SVV/0239
Grunddaten
- Betreff:
-
Novellierung Kitagesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktionen SPD, CDU/ANW, DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen, DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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11.04.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Einführung eines elternbeitragsfreien Kitajahres. Gleichwohl sollen die Interessen der Landeshauptstadt Potsdam im Prozess der Novellierung des Kitagesetzes deutlich gemacht werden.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert sich gegenüber dem Land bei der Novelle des Kitagesetzes dafür einzusetzen, dass
die Staffelung der Elternbeiträge durch die Stadtverordnetenversammlung weiterhin sozial verträglich erfolgen kann, ohne die Kommunen zusätzlich zu belasten,
eine dritte Stufe zur Sicherung einer realistischen Bemessung der dem tatsächlichen Bedarf entsprechenden Betreuungszeiten eingeführt wird,
eine auskömmliche Kompensation des elternbeitragsfreien Kitajahres für die Kommunen gesichert ist und
§ 16 Abs 2 und 3 sowie § 17 Abs. 2 eindeutig formuliert werden sollen, um eine klare Handhabung zu gewährleisten.
Erläuterung
Begründung:
Die vorliegende Fassung des Gesetzentwurfes enthält neben der zu begrüßenden Einführung eines elternbeitragsfreien Kitajahres auch Regelungen, die mit erheblichen finanziellen Risiken für die Landeshauptstadt verbunden sind. Dazu zählt die beabsichtigte Einführung einer (rückwirkenden!) Höchstbetragsregelung für Elternbeiträge zu Lasten mittlerer und niedriger Einkommen und die Gefahr einer für die Kommune nicht auskömmlichen Kompensation des beitragsfreien Kitajahres durch das Land. Gleichzeitig wird die Chance vertan, die Betreuungszeiten oberhalb einer Stufe von mehr als sechs Stunden Betreuungszeit realistisch abzubilden.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem landesseitigen Prozess der Gesetzesverabschiedung, der bereits am 12. April die Anhörung im Landtag vorsieht, zu der die hier vorgeschlagenen Sachverhalte bereits vorzutragen sind, um im weiteren Verfahren adäquat berücksichtigt zu werden.