Beschlussvorlage - 18/SVV/0252

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Frau Elisabeth Schirmer, wohnhaft Krumme Str. 1 in 14469 Potsdam, wird dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zur Berufung als ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht Potsdam vorgeschlagen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Am Sozialgericht Potsdam ist für die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes durch Ablauf der Wahlperiode eine ehrenamtliche Richterstelle neu zu besetzen. Die Landeshauptstadt Potsdam ist hierfür vorschlagsberechtigt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

 

Die im Rahmen der Erstellung der Vorschlagslisten für das ehrenamtliche Richteramt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht berücksichtigten Bewerber wurden aufgrund der vergleichbaren Anforderungen an das Amt hierzu um Interessenbekundung gebeten. Die als Anlage 1 beigefügte Bewerberliste enthält die Interessenten für das Ehrenamt. Aus der Bewerberliste ist für diese ehrenamtliche Richterstelle  durch die Stadtverordnetenversammlung ein Nachbesetzungsvorschlag zu benennen, § 12 Abs. 5 SGG. Das für die anschließende Berufung zuständige Landessozialgericht hat auf die Vorlage einer Vorschlagsliste verzichtet und lediglich um Vorschlag einer geeigneten Person zur  Nachbesetzung gebeten, §§ 13 S. 1 SGG, 2 Abs. 1 Nr. 12 ZuSozV. Der Beginn der Wahlperioden der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit ist nicht wie in anderen Gerichtsbarkeiten vereinheitlicht, so dass es keinen festen Amtsbeginn gibt. Daher ist trotz mehrerer ehrenamtlicher Richterstellen jetzt nur dieser eine Vorschlag zu erbringen.

 

Am Sozialgericht Potsdam gibt es insgesamt drei ehrenamtliche Richterstellen, für die die Landeshauptstadt Potsdam vorschlagsberechtigt ist. Zwei dieser drei Stellen sind derzeit durch Männer im Alter von 78 bzw. 43 Jahren besetzt. Bei der Bestimmung des Besetzungsvorschlags für die noch offene dritte Stelle ist neben der fachlichen Eignung auf eine paritätische Beteiligung nach Geschlecht und Alter zu achten. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die ehrenamtlichen Richter in der Sozialgerichtsbarkeit nicht direkt für das Landessozialgericht vorgeschlagen werden, sondern sich zunächst am Sozialgericht bewähren sollen, § 35 Abs. 1 SGG. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, Frau Elisabeth Schirmer für das ehrenamtliche Richteramt am Sozialgericht Potsdam vorzuschlagen. Sie möchte sich gern ehrenamtlich engagieren. Bezogen auf ihr Alter (51 Jahre) besteht die Möglichkeit der Berufung für weitere Amtsperioden. Zudem sind zwei Richterstellen bereits mit Männern besetzt. Es steht der Stadtverordnetenversammlung jedoch frei, von dieser Empfehlung abzuweichen, und dem Landessozialgericht durch Beschlussfassung einen anderen Bewerber / eine andere Bewerberin für das ehrenamtliche Richteramt vorzuschlagen.

 

Sofern im Rahmen der Sitzung eine Erörterung zur Auswahl einzelner Bewerber stattfindet, sind deren Persönlichkeitsrechte zu beachten und die Öffentlichkeit ist erforderlichenfalls auszuschließen.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen aller auf der Bewerberliste genannten Personen und ein Auszug aus den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen für die Erstellung des Vorschlags für das ehrenamtliche Richteramt liegen im Büro der Stadtverordnetenversammlung für die Stadtverordneten zur Einsichtnahme vor.

 

Die Anschreiben des Landessozialgerichts vom 18.01.2018 und 15.02.2018 liegen dort ebenfalls zur Einsichtnahme vor.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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