Beschlussvorlage - 18/SVV/0253
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.05.2018
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt (KJHG), gehören dem Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam 15 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertretungen an.
Laut Satzung sind davon zu wählen:
9 Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer, davon mindestens 5 Stadtverordnete,
6 Mitglieder auf Vorschlag der in der Landeshauptstadt Potsdam wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.
Mit Beschluss 14/SVV/0969 wurde Frau Katja Altenburg am 12.11.2014 als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für die anerkannten freien Träger der Jugendhilfe in den Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam gewählt. Frau Altenburg hat ihr Mandat als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Somit ist es erforderlich, dass durch die Stadtverordnetenversammlung ein neues stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für die anerkannten freien Träger der Landeshauptstadt Potsdam in den Jugendhilfeausschuss gewählt wird.
Für die Wahl stehen fast alle im Rahmen der Trägerversammlung aller in der Landeshauptstadt Potsdam tätigen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe am 08.09.2014 nominierten Vertreter/-innen zur Verfügung, die bisher nicht als stimmberechtigtes oder stellvertretendes Mitglied gewählt wurden.
Bei der Wahl soll die Anzahl der erhaltenen Stimmen berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 6 und 7 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AGKJHG) ist bei der Wahl die Bedeutung der Arbeit des Trägers für die Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes angemessen zu berücksichtigen und ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben.
Vorschläge für die Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam auf Vorschlag der in der Landeshauptstadt Potsdam wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe:
VorschlagStimmenentsendet durch
Herr Markus Weyh3FidL-Frauen in der Lebensmitte e.V.
Herr Robert Müller1STIBB e.V.
Frau Angela Schmidt-Fuchs0Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.