Anfrage - 03/SVV/0012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Geschäftsführer der Weißen Flotte berichtet über erhebliche verwaltungsseitige Behinderungen, die das Winterquartier für die Palmen am Hafenbecken sowie den Fortbestand von Arbeitsplätzen ernsthaft gefährden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Was wird der Oberbürgermeister veranlassen, um die verwaltungsseitigen Hindernisse rechtzeitig auszuräumen?

 

 

 

Antwort:

 

Das Winterquartier für die Palmen am Hafenbecken war als fliegender Bau nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) nicht Streitgegenstand. Streitig war zwischen den Beteiligten lediglich die Nutzung des Zeltes als Gaststätte. Dieses ist nach der BbgBO genehmigungspflichtig. Die Beteiligten wurden in mehreren Gesprächen auf diesen Sachverhalt hingewiesen. 

 

Abschließend ist am 07.01.2003 mit der Beigeordneten des Geschäftsbereiches 4 die Vorgehensweise zur Problemlösung abgestimmt worden. 

 

Die Weiße Flotte stellt zu diesem Vorhaben einen Bauantrag gemäß BbgBO. Das Vorhaben wird solange geduldet, bis über den Bauantrag entschieden wurde. 

 

Die Weiße Flotte wurde mit Schreiben vom 09.01.2003 von Seiten der Bauordnung über die einzurei chenden Bauvorlagen informiert. 

 

Vor diesem Hintergrund ist zu sagen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verwaltungsseitigen Hindernisse bestehen.  

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