Beschlussvorlage - 18/SVV/0255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Sofern die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung das Ergebnis erbringt, dass die Realisierung der Grundschule in Babelsberg durch einen Investor wirtschaftlicher bzw. genauso wirtschaftlich wie die kommunale Realisierung sein könnte, wird der Oberbürgermeister beauftragt, die für die Realisierung notwendigen Beratungsleistungen (technisch, wirtschaftlich, juristisch) für die weitere Verfahrens-/Projektbegleitung auszuschreiben sowie das Verfahren zur Auftragsvergabe für den Schulneubau, beginnend mit einer Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb gemäß § 12 EU Abs. 2 VOB/A (Interessenbekundungsverfahren), durchzuführen.

Über die Ergebnisse ist die Stadtverordnetenversammlung zu unterrichten.

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 31.01.2018 (DS 18/SVV/0070 Grundschule Babelsberg Medienstadt -) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zur Deckung des Bedarfs an Schulplatzkapazitäten für Grundschüler der Klassen 1 bis 6 im Bereich Babelsberg, Sozialraum IV, Planungsraum 403, östlicher Bereich, eine den Anforderungen des § 16 Abs. 1 KomHKV entsprechende Variantenbetrachtung unter Einbeziehung einer Realisierung durch Neubau und dauerhafte Nutzung einer Grundschule im Wege eines sog. ÖPP-Modells der Stadtverordnetenversammlung zur Vorbereitung einer Grundsatzentscheidung im ersten Halbjahr 2018 vorzulegen.

 

Zur Umsetzung des Beschlusses zur DS 18/SVV/0070 wurde die Variantenbetrachtung (vorläufige Wirtschaftslichkeitsuntersuchung - vWU) ausgeschrieben und dabei fünf Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auf die Ausschreibung hin erfolgte aus unterschiedlichen Gründen bedauerlicherweise keine Angebotsabgabe von den aufgeforderten Unternehmen. Vor diesem Hintergrund wurden einige Parameter der gewünschten Leistungserbringung modifiziert und die überarbeitete Ausschreibung nunmehr auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg noch im März 2018 veröffentlicht. Das Verfahren richtete sich damit an einen unbestimmten, überregionalen Bieterkreis.

 

Die Zuschlagserteilung ist bis spätestens 11.05.2018 vorgesehen. Der Ausführungszeitraum r die zu erstellende Variantenbetrachtung richtet sich nach den Inhalten der Angebote.

 

Der am 31.01.2018 gefasste Beschuss, dass das Ergebnis im ersten Halbjahr 2018 vorzulegen ist, kann somit nicht gehalten werden.

 

Um jedoch zeitnah nach dem Ergebnis der vWU verwaltungsseitig die weiteren Schritte einzuleiten, bedarf es eines Vorratsbeschlusses der StVV in ihrer Sitzung am 02.05.2018. Nur so kann gewährleistet werden, dass das weitere Verfahren nahtlos initiiert wird und kein weiterer Zeitverlust entsteht.

 

Die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kann im Kern zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen kommen, die maßgeblich das weitere Verfahren bestimmen:

 

  1. Die kommunale Realisation ist wirtschaftlicher, als die Beschaffung der Leistung durch einen Investor.

 

  1. Die Realisation durch einen Investor könnte wirtschaftlicher bzw. genauso wirtschaftlich wie die kommunale Realisation sein. 

 

Sofern Ergebnis Nr. 1 das Resultat der vWU darstellt, ist die Realisation durch einen Investor nicht möglich, da diese Variante nicht durch das MIK genehmigungsfähig ist.

Die Grundschule müsste somit, wie ursprünglich geplant (vgl. SVV-Beschlüsse vom 05.04.2017 zur Drucksache 17/SVV/0154), auf dem kommunalen Grundstück in Babelsberg, unter teilweiser Verlagerung der Sportanlage „Sandscholle“ errichtet werden.

Zur Umsetzung der damaligen Beschlüsse würden jetzt weiter die planerischen Vorbereitungen für die vorlaufend erforderliche Verlagerung der Sportflächen vorangetrieben, die ihrerseits ein weiteres entsprechendes planungsrechtliches Verfahren (Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ /vgl. DS 16/SVV/0658 sowie aktuelle Vorlage 18/SVV/0186) erfordern. r die bauleitplanerische Vorbereitung des Standortes Sandscholle ist kein weiterer Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

 

Sofern Ergebnis Nr. 2 das Resultat der vWU darstellt, nnten die für die Realisierung notwendigen Beratungsleistungen (technisch, wirtschaftlich, juristisch) für die weitere Verfahrens-/Projektbegleitung umgehend ausgeschrieben werden sowie das in der DS 18/SVV/0070 beschriebene Verfahren eines Interessenbekundungsverfahrens eingeleitet werden.

Zur Herstellung ordnungsgemäßen Wettbewerbs und zur Vermeidung eines Nachprüfungsrisikos eignet sich zur Realisierung eines Schulneubaus im Investorenmodell das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3a EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A.

Da der Beschaffungsgegenstand aufgrund der spezifischen Besonderheiten eng umrissen ist und insoweit weitgehend offen sein dürfte, ob weitere Unternehmen an einer Leistungserbringung grundsätzlich interessiert sind, bietet sich eine Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb gemäß § 12 EU Abs. 2 VOB/A an. Dieses Verfahren bietet den Vorteil, dass der Teilnahmewettbewerb nur mit den Bewerbern durchgeführt wird, die auf die Vorinformation hin eine Interessenbekundung/-bestätigung abgegeben haben. Insofern ist schon zu Beginn des Teilnahmewettbewerbs der Bewerberkreis bekannt.

 

Über das Ergebnis wird der Stadtverordnetenversammlung berichtet.  

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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