Anfrage - 03/SVV/0026
Grunddaten
- Betreff:
-
Inkrafttreten der Lichtschutzsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Kruschat, Fraktion >Die Andere<
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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22.01.2003
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Beschlussvorschlag
Seit
mehreren Jahren arbeitet die Stadtverwaltung am Entwurf einer
Lichtschutzsatzung.
Dazu
frage ich den Oberbürgermeister:
Wann ist
mit einem Inkrafttreten der Lichtschutzsatzung zu rechnen?
Antwort:
Ein Termin für das Inkrafttreten der
Lichtschutzsatzung kann aktuell nicht benannt werden, weil an dem Projekt seit
dem ersatzlosen Ausscheiden des bisherigen Bearbeiters nicht mehr gearbeitet
werden konnte.
Die noch ausstehende weitere Bearbeitung
(Auswertung der Beteiligungsverfahren sowie Erarbeitung der Vorlage und
Beratungsunterlagen für die abschließende Satzungsentscheidung) zulasten und
anstelle eines Verfahrens der verbindlichen Bauleitplanung durchzuführen,
erscheint mit Blick auf die erheblichen Engpässe in diesem Arbeitsfeld nicht
vertretbar.
Es bestehen Bemühungen, die noch notwendigen
Arbeiten möglicherweise mit Hilfe eines geeigneten, der Stadt zur Ausbildung
zugewiesenen Beamtenanwärters zu bewerkstelligen; ob und wann dies gelingen
könnte, kann jedoch derzeit nicht gesagt werden.
Bei Gewährleistung entsprechender personeller
Kapazitäten auch für die Ausbildung kann unter den dargestellten
Voraussetzungen das Verfahren zur Überarbeitung der Satzung, zur Erarbeitung
eines Abwägungsvorschlages, zur Erarbeitung einer Beschlussvorlage und zur
Durchführung des Anzeigeverfahrens nach Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung mit abschließender Inkraftsetzung wieder
aufgenommen werden. Nach Eintreten dieser Voraussetzungen kann mit einer
Verfahrensdauer von mindestens ca. 9 Monaten gerechnet werden.