Anfrage - 03/SVV/0026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Seit mehreren Jahren arbeitet die Stadtverwaltung am Entwurf einer Lichtschutzsatzung.

 

 

Dazu frage ich den Oberbürgermeister:

 

 

Wann ist mit einem Inkrafttreten der Lichtschutzsatzung zu rechnen?

 

 

 

Antwort:

 

Ein Termin für das Inkrafttreten der Lichtschutzsatzung kann aktuell nicht benannt werden, weil an dem Projekt seit dem ersatzlosen Ausscheiden des bisherigen Bearbeiters nicht mehr gearbeitet werden konnte.

 

Die noch ausstehende weitere Bearbeitung (Auswertung der Beteiligungsverfahren sowie Erarbeitung der Vorlage und Beratungsunterlagen für die abschließende Satzungsentscheidung) zulasten und anstelle eines Verfahrens der verbindlichen Bauleitplanung durchzuführen, erscheint mit Blick auf die erheblichen Engpässe in diesem Arbeitsfeld nicht vertretbar.

 

Es bestehen Bemühungen, die noch notwendigen Arbeiten möglicherweise mit Hilfe eines geeigneten, der Stadt zur Ausbildung zugewiesenen Beamtenanwärters zu bewerkstelligen; ob und wann dies gelingen könnte, kann jedoch derzeit nicht gesagt werden.

 

Bei Gewährleistung entsprechender personeller Kapazitäten auch für die Ausbildung kann unter den dargestellten Voraussetzungen das Verfahren zur Überarbeitung der Satzung, zur Erarbeitung eines Abwägungsvorschlages, zur Erarbeitung einer Beschlussvorlage und zur Durchführung des Anzeigeverfahrens nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung mit abschließender Inkraftsetzung wieder aufgenommen werden. Nach Eintreten dieser Voraussetzungen kann mit einer Verfahrensdauer von mindestens ca. 9 Monaten gerechnet werden.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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