Anfrage - 18/SVV/0282

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 2013 erteilte Baugenehmigung für den Bau des Turms der Garnisonkirche läuft im nächsten Jahr aus. Nach dem Brandenburgischen Baugesetz hätte der Turm bis spätestens 2020 fertig sein müssen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Welche Kriterien müssen für die Verlängerung dieser Baugenehmigung eingehalten werden?

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Erläuterung

 

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