Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0290
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichterstattung zum Brandschaden Scholle 34
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB Bildung, Kultur und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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02.05.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Gemäß Beschluss 17/SVV/0902 „Brandschaden Scholle 34“ vom 31.01.2018 wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, das Projekt Scholle 34 bei der Beseitigung der kürzlich entstandenen Brandschäden zu unterstützen. Es sollen die dafür notwendigen Schritte eingeleitet und die Stadtverordnetenversammlung darüber informiert werden.
Entsprechend der Begründung zum Antrag hat die LHP dem Verein Stadtteilnetzwerk Potsdam-West e.V. Hilfe bei der Schadensbeseitigung der Brände in den Räumen der Scholle 34 vom 14. und 16.11.17, ungeachtet möglicher Versicherungsleistungen, angeboten.
Auf Anfrage teilte der Träger mit, dass für die entstandenen Sachschäden kein Versicherungsschutz bestand. Der Träger legte eine Übersicht der ruinierten Gegenstände im Nachbarschaftsgarten vor.
Die Unterstützung der LHP bei Maßnahmen zur Brandschadenbeseitigung soll aus Sicht des Trägers ohne Erbringung eines kassenwirksamen Eigenanteils erfolgen, da zusätzliche Einnahmen nicht generiert werden können.
Entsprechend der Kurzbeschreibung der Maßnahme soll ein Großteil der anfallenden Arbeiten ehrenamtlich und unter fachlicher Begleitung von Experten geleistet werden.
Die Maßnahme wäre als Projekt in Ausnahme der Sachlage mit einer 100%-Förderung abweichend von der Grundförderung der Koordinierungsstelle des Stadtteilnetzwerkes Potsdam-West zu bewilligen.
Der Träger Stadtteilnetzwerk Potsdam-West e.V. reichte am 06.04.18 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 6.000 € für die Maßnahme der Brandschadenbeseitigung auf dem Gelände des Nachbarschaftsgartens Scholle 34 ein.
Mit diesen Mitteln sollen z.B. Statiker- und Maurerleistungen, Ersatzbeschaffungen an Kühlschränken sowie feuerfeste Stahltüren, Fenster, Glasbausteine und Reinigungsmaterialien finanziert werden.
Nach Abschluss des Antragsprüfverfahrens kann dem Antrag in Ausnahme der Sachlage eine Förderung ohne kassenwirksamen Eigenanteil bewilligt werden. Die entsprechenden Fördermittel in Höhe von 6.000 € sind im Produkt 28404 eingestellt.