Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0288

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Nach der Entscheidung des Oberbürgermeisters nahm eine geschäftsbereichsübergreifende Arbeitsgruppe mit Kolleginnen und Kollegen aus betroffenen Bereichen der Stadtverwaltung und des Jobcenters unter der Federführung der Beauftragten für Migration und Integration ihre Arbeit für die Bearbeitung des Auftrages auf.

 

Die Arbeitsgruppe hat im Rahmen ihrer Sitzungen den erteilten Auftrag ausführlich erörtert. Die Fachleute aus den unterschiedlichen Geschäftsbereichen haben einen Überblick über die kommunal finanzierten Leistungen für die Unterstützung des Integrationsprozesses der Geflüchteten in Potsdam zusammengetragen. Weiterhin beschäftigt sich die Gruppe kontinuierlich mit dem Thema, welche Zahlen und Daten geeignet und zu beschaffen sind, um den Integrationsprozess der Geflüchteten beschreiben zu können.

 

Die Arbeitsgruppe schlägt folgendes Vorgehen bei der Bearbeitung des Beschlusses 17/SVV/0384 vor:

 

1. Es wird die Erstellung eines Kurzberichtes „Geflüchtete in der Landeshauptstadt Potsdam“ vorgeschlagen.

 

Der Bericht soll Auskunft über die ausländische Potsdamer Bevölkerung mit Fluchtgeschichte geben. In Anlehnung an die Gliederung des Potsdamer Integrationsmonitorings soll der Bericht Zahlen und Fakten zur ausländischen Bevölkerung mit Fluchtgeschichte darstellen und zum Integrationsprozess der Geflüchteten in den Handlungsfeldern

 

-          Bildung,

-          Arbeitsmarkt und Wirtschaft,

-          Soziale Leistungen,

-          Wohnen,

-          Sprache,

-          Gesundheit,

-          Soziale Integration sowie

-          Gesellschaftliche Partizipation

 

informieren. Dabei soll der Bericht die vorhandenen kommunal finanzierten Integrationsmaßnahmen (wie Deutschkurse, Integrationsbudget, Förderung in der KiTa, Beratungsangebote, etc.) und, wenn möglich, deren Wirkung beschreiben.

 

Dieser Kurzbericht kann bei Bedarf in geeigneten Abständen fortgeschrieben werden.

Angestrebter Termin für die Berichterstellung: September 2018.

 

2. Die Arbeitsgruppe kann in ihrer Arbeit nur auf sachliche Informationen zurückgreifen.  Aus diesem Grund kam die Gruppe zur Erkenntnis, dass sie zu einer allgemeinen Beschreibung des Integrationswillens und der Integrationsbemühungen von Geflüchteten keine geeigneten bzw. sinnvollen Indikatoren vorschlagen kann. Der Verlauf des Integrationsprozesses ist bei jedem Geflüchteten anders. Bei gleicher Selbstmotivation der betroffenen Geflüchteten können die Ergebnisse des Integrationsprozesses sehr unterschiedlich ausfallen, je nach Herkunft, persönlicher Situation, dem Bildungsstand, Familienstand, Alter, etc.

 

Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb vor, vom Versuch der Entwicklung von Indikatoren für eine Beschreibung des Integrationswillens und der eigenen Integrationsbemühungen der Geflüchteten Abstand zu nehmen.

 

3. Die zur Erarbeitung des Integrationsmonitoring-Berichtes dienenden Zahlen werden in jährlichen Abständen vom Bereich Statistik und Wahlen im Potsdamer Informations- und Auskunftssystem (PIA) aufbereitet. Die Arbeitsgruppe empfiehlt weiterhin eine ausführliche Interpretation dieser Zahlen in Form eines Integrationsmonitoring-Berichtes in 2- bis 3-jährigen Abständen. In diesen Abständen kann eine Entwicklung in den jeweiligen Handlungsfeldern gut erkannt und interpretiert werden.

 

Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb vor, von der jährlichen Erstellung eines ausführlichen  Integrationsmonitoring-Berichtes Abstand zu nehmen.

 

Der Integrationsmonitoring-Bericht wird weiterhin alle drei Jahre erarbeitet.

 

4. Durch Zusammenarbeit mit anderen Städten sowie der KGSt und bei Bedarf mit weiteren externen Partnern soll die Erarbeitung von geeigneten Indikatoren, die den Integrationsprozess der Geflüchteten beschreiben, unterstützt werden.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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