Beschlussvorlage - 03/SVV/0033
Grunddaten
- Betreff:
-
Externe Besetzung von Sachbearbeiterstellen im Bereich Soziales sowie in der Wohngeldstelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
15.01.2003
|
Beschlussvorschlag
1.
Von den im Stellenplan 2003 enthaltenen 6 zusätzlichen, jedoch
personalkostenmäßig nicht
beplanten Stellen, sind 3
Sachbearbeiterstellen sowie eine Stelle für den zweiten Sozialermittler
befristet für 6 Monate
extern zu besetzen.
2.
Die im Stellenplan 2003 eingeordneten zusätzlichen zwei Stellen für
Sachbearbeiter der
Wohngeldstelle sind
befristet extern für 6 Monate zu besetzen.
3.
Externe unbefristete Besetzung der zurzeit freien Sachbearbeiterstelle „Hilfen
zur Arbeit".
4. Sollte
die externe Besetzung über das Arbeitsamt im Einzelfall keinen Erfolg haben,
ist extern
auszuschreiben.
Erläuterung
zu
Punkt 1 des Beschlussvorschlages
Im Frühjahr
2002 wurde im Bereich Soziales eine umfangreiche Organisationsuntersuchung
unter der Leitung von I/12 begonnen, die bis zum Sommer 2003 in ihren
wesentlichen Eckpunkten abgeschlossen sein soll. In einem ersten
Zwischenbericht von 12.3 vom 22.7.2002 wurde ein personeller Mehrbedarf von 6
Sachbearbeitern festgestellt, der auch unter Vorbehalt des Abschlusses der
Organisationsuntersuchung in den Stellenplan 2003 eingeordnet wurde.
Auf Grund
der ständig steigenden Fallzahlen und einem überdurchschnittlich hohem
Krankenstand macht sich die sofortige Besetzung von drei Sachbearbeiterstellen
Wirtschaftliche Hilfen sowie eine Stelle als zweiten Sozialermittler
erforderlich.
Im Jahr
2002 sind bereits infolge starker Fluktuation intern sieben Sachbearbeiterstellen
Wirtschaftliche Hilfen ausgeschrieben und besetzt worden. Der Bewerberpool hat
merklich abgenommen und es entsteht
inzwischen in anderen Fachbereichen (z.B. FB 32) ein Personalnotstand.
Hinzu kommt, dass fast kein interner Bewerber über BSHG-Kenntnisse verfügt, so
dass jeweils mit einer Einarbeitungszeit von ca. 3 Monaten zu rechnen ist. Das
bedeutet, dass diese neuen Mitarbeiter in dieser Zeit keine Akten bzw. eine
stark abgminderte Anzahl bearbeiten und die „alten" Sachbearbeiter
zusätzlich zur Einarbeitung noch erhöhte Aktenzahlen haben. Die Folgen, Fehler
in der Bearbeitung und erhöhter Krankenstand, sind bekannt.
Mit einer
externen Besetzung der Stellen wird die Hoffnung verbunden, qualifizierte
Mitarbeiter einzustellen, deren Einarbeitungsphase wesentlich verkürzt sein
wird.
Die
Einstellung eines zweiten Mitarbeiters Außendienst ist notwendig geworden durch
die wachsende Zahl von Sozialhilfeempfängern und damit einhergehender Zunahme
der Überprüfungen des spezifischen Sozialhilfebedarfs vor Ort. Wir gehen davon
aus, dass dieser Mitarbeiter sich zukünftig selbst trägt, da der bereits jetzt
beschäftigte Mitarbeiter durch seine Tätigkeit im Haushaltsjahr 2002 108.000 €
an Einsparungen in der Sozialhilfe erbracht hat.
Die
Einstellung soll, da der Stellenplan 2003 noch nicht genehmigt ist, zunächst
befristet für ein halbes Jahr erfolgen. Da diese Stellen einen Sperrvermerk
tragen und demzufolge personalkostenmäßig nicht beplant sind, werden die
notwendigen Mittel im Geschäftsbereich erschlossen.
zu
Punkt 2 des Beschlussvorschlages
Im
Bereich der Wohngeldstelle ist die Organisationsuntersuchung bereits
abgeschlossen. Im Ergebnis ist unabhängig von einer konzentrierten Abarbeitung
der z.Z. aufgelaufenen 3.000 unbearbeiteten Anträge ein Mehrbedarf von zwei Sachbearbeiterstellen
durch 12.3 ermittelt worden, die bereits im Stellenplan 2003 eingeordnet sind,
jedoch auf Grund der noch fehlenden Genehmigung vorläufig nicht zur Verfügung
stehen. Deshalb ist vorerst eine befristete Besetzung von 6 Monaten vorgesehen.
Die
sofortige Besetzung der Stellen macht sich mit dem z.Z. bestehenden
Abarbeitungsrückstand von 6 Monaten für einen Wohngeldantrag erforderlich.
Darüber hinaus führt das neue Grundsicherungsgesetz, das ab 01.01.2003 gilt, zu
einem weiteren sprunghaften Anstieg der Wohngeldanträge.
Die
Sachbearbeiter in der Wohngeldstelle werden mit der VII/VI b vergütet.
Stellenausschreibungen dieser Vergütungsgruppe haben in der jüngsten
Vergangenheit zu keinem internen
Bewerber geführt.
Auch hier
wird mit der externen Besetzung die Hoffnung verbunden, dass kurzfristig
qualifiziertes Personal eingesetzt werden kann.
Zu
Punkt 3 des Beschlussvorschlages
Die
bisherige Stelleninhaberin der Sachbearbeiterstelle „Hilfen zur Arbeit"
hat sich erfolgreich auf eine andere Stelle im Bereich Soziales beworben, so
dass ihre Stelle neu besetzt werden muss.
Diese Stelle hat eine besondere Bedeutung für die Durchführung des
"Konzeptes zur Vermittlung von Sozialhilfeempfängern in den ersten
Arbeitsmarkt" und die Bildung einer gemeinsamen Anlaufstelle des
Arbeitsamtes mit dem Bereich Soziales und muss deshalb qualifiziert besetzt
werden.
Sollte
sich hier auf Grund des Profils der Stelle kein geeigneter interner Bewerber
finden, muss auch diese Stelle zeitnah extern besetzt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die 6
zusätzlichen Stellen im Bereich Soziales sind für 2003 im Vorgriff auf eine
laufende Organisationsuntersuchung in den Stellenplan eingeordnet, jedoch
gesperrt, d.h., sie sind personalkostenmäßig nicht beplant.
Mit der
Besetzung von 4 Stellen für 6 Monate entsteht ein Personalkostenbedarf von
insgesamt
80.000
EUR (Vergütungsgruppe V b = 40.000
EUR pro Jahr – das bedeutet 20.000 EUR pro Halbjahr x 4 Personen).
Diese
notwendigen Personalkosten werden durch Nichtbesetzung folgender Stellen gedeckt:
1. 4 Monate
Leiter GB III
Verg.-gr. B 4
= 24.567 EUR
2. 4 Monate Bereichsleiter Soziales
Verg.-gr. I b
= 21.667 EUR
3. 2 Monate SB Wohngeldstelle
Verg.-gr. VI b
= 5.567 EUR
4. 3 Monate Sekretariat FB 33
Verg.-gr. VI b
= 8.350 EUR
5. 2 Monate 4 Mitarbeiter Außendienst FB 32 Verg.-gr.
VI b
= 22.267 EUR
gesamt:
82.418 EUR