Beschlussvorlage - 03/SVV/0033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Von den im Stellenplan 2003 enthaltenen 6 zusätzlichen, jedoch personalkostenmäßig nicht

    beplanten Stellen, sind 3 Sachbearbeiterstellen sowie eine Stelle für den zweiten Sozialermittler

    befristet für 6 Monate extern zu besetzen.

 

2. Die im Stellenplan 2003 eingeordneten zusätzlichen zwei Stellen für Sachbearbeiter der

    Wohngeldstelle sind befristet extern für 6 Monate zu besetzen.

 

3. Externe unbefristete Besetzung der zurzeit freien Sachbearbeiterstelle „Hilfen zur Arbeit".

 

4. Sollte die externe Besetzung über das Arbeitsamt im Einzelfall keinen Erfolg haben, ist extern

    auszuschreiben.

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Erläuterung

zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages

Im Frühjahr 2002 wurde im Bereich Soziales eine umfangreiche Organisationsuntersuchung unter der Leitung von I/12 begonnen, die bis zum Sommer 2003 in ihren wesentlichen Eckpunkten abgeschlossen sein soll. In einem ersten Zwischenbericht von 12.3 vom 22.7.2002 wurde ein personeller Mehrbedarf von 6 Sachbearbeitern festgestellt, der auch unter Vorbehalt des Abschlusses der Organisationsuntersuchung in den Stellenplan 2003 eingeordnet wurde.

Auf Grund der ständig steigenden Fallzahlen und einem überdurchschnittlich hohem Krankenstand macht sich die sofortige Besetzung von drei Sachbearbeiterstellen Wirtschaftliche Hilfen sowie eine Stelle als zweiten Sozialermittler erforderlich.

Im Jahr 2002 sind bereits infolge starker Fluktuation intern sieben Sachbearbeiterstellen Wirtschaftliche Hilfen ausgeschrieben und besetzt worden. Der Bewerberpool hat merklich abgenommen und es entsteht  inzwischen in anderen Fachbereichen (z.B. FB 32) ein Personalnotstand. Hinzu kommt, dass fast kein interner Bewerber über BSHG-Kenntnisse verfügt, so dass jeweils mit einer Einarbeitungszeit von ca. 3 Monaten zu rechnen ist. Das bedeutet, dass diese neuen Mitarbeiter in dieser Zeit keine Akten bzw. eine stark abgminderte Anzahl bearbeiten und die „alten" Sachbearbeiter zusätzlich zur Einarbeitung noch erhöhte Aktenzahlen haben. Die Folgen, Fehler in der Bearbeitung und erhöhter Krankenstand, sind bekannt.

Mit einer externen Besetzung der Stellen wird die Hoffnung verbunden, qualifizierte Mitarbeiter einzustellen, deren Einarbeitungsphase wesentlich verkürzt sein wird.

Die Einstellung eines zweiten Mitarbeiters Außendienst ist notwendig geworden durch die wachsende Zahl von Sozialhilfeempfängern und damit einhergehender Zunahme der Überprüfungen des spezifischen Sozialhilfebedarfs vor Ort. Wir gehen davon aus, dass dieser Mitarbeiter sich zukünftig selbst trägt, da der bereits jetzt beschäftigte Mitarbeiter durch seine Tätigkeit im Haushaltsjahr 2002 108.000 € an Einsparungen in der Sozialhilfe erbracht hat.

Die Einstellung soll, da der Stellenplan 2003 noch nicht genehmigt ist, zunächst befristet für ein halbes Jahr erfolgen. Da diese Stellen einen Sperrvermerk tragen und demzufolge personalkostenmäßig nicht beplant sind, werden die notwendigen Mittel im Geschäftsbereich erschlossen.

 

zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages

Im Bereich der Wohngeldstelle ist die Organisationsuntersuchung bereits abgeschlossen. Im Ergebnis ist unabhängig von einer konzentrierten Abarbeitung der z.Z. aufgelaufenen 3.000 unbearbeiteten Anträge ein Mehrbedarf von zwei Sachbearbeiterstellen durch 12.3 ermittelt worden, die bereits im Stellenplan 2003 eingeordnet sind, jedoch auf Grund der noch fehlenden Genehmigung vorläufig nicht zur Verfügung stehen. Deshalb ist vorerst eine befristete Besetzung von 6 Monaten vorgesehen.

Die sofortige Besetzung der Stellen macht sich mit dem z.Z. bestehenden Abarbeitungsrückstand von 6 Monaten für einen Wohngeldantrag erforderlich. Darüber hinaus führt das neue Grundsicherungsgesetz, das ab 01.01.2003 gilt, zu einem weiteren sprunghaften Anstieg der Wohngeldanträge.

Die Sachbearbeiter in der Wohngeldstelle werden mit der VII/VI b vergütet. Stellenausschreibungen dieser Vergütungsgruppe haben in der jüngsten Vergangenheit  zu keinem internen Bewerber geführt.

Auch hier wird mit der externen Besetzung die Hoffnung verbunden, dass kurzfristig qualifiziertes Personal eingesetzt werden kann.

 

Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages

Die bisherige Stelleninhaberin der Sachbearbeiterstelle „Hilfen zur Arbeit" hat sich erfolgreich auf eine andere Stelle im Bereich Soziales beworben, so dass ihre Stelle neu besetzt werden muss.  Diese Stelle hat eine besondere Bedeutung für die Durchführung des "Konzeptes zur Vermittlung von Sozialhilfeempfängern in den ersten Arbeitsmarkt" und die Bildung einer gemeinsamen Anlaufstelle des Arbeitsamtes mit dem Bereich Soziales und muss deshalb qualifiziert besetzt werden.

Sollte sich hier auf Grund des Profils der Stelle kein geeigneter interner Bewerber finden, muss auch diese Stelle zeitnah extern besetzt werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die 6 zusätzlichen Stellen im Bereich Soziales sind für 2003 im Vorgriff auf eine laufende Organisationsuntersuchung in den Stellenplan eingeordnet, jedoch gesperrt, d.h., sie sind personalkostenmäßig nicht beplant.

Mit der Besetzung von 4 Stellen für 6 Monate entsteht ein Personalkostenbedarf von insgesamt

80.000 EUR  (Vergütungsgruppe V b = 40.000 EUR pro Jahr – das bedeutet 20.000 EUR pro Halbjahr x 4 Personen).

 

Diese notwendigen Personalkosten werden durch Nichtbesetzung folgender Stellen gedeckt:

 

1. 4 Monate  Leiter GB III                                      Verg.-gr. B 4                                = 24.567 EUR

2. 4 Monate Bereichsleiter Soziales                      Verg.-gr. I b                                 = 21.667 EUR

3. 2 Monate SB Wohngeldstelle                            Verg.-gr. VI b                               =   5.567 EUR

4. 3 Monate Sekretariat FB 33                               Verg.-gr. VI b                              =   8.350 EUR

5. 2 Monate 4 Mitarbeiter Außendienst FB 32       Verg.-gr. VI b                             =  22.267 EUR

 

                                                                                                        gesamt:                  82.418 EUR

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