Beschlussvorlage - 18/SVV/0285

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten im Gelegenheitsverkehr mit den in der Landeshauptstadt Potsdam zugelassenen Taxen Taxitarifverordnung der Landeshauptstadt Potsdam.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

1.   Erfordernis einer weiteren Neufassung

Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen ist die derzeit geltende Taxitarifverordnung (TTVO) in Teilen unwirksam geworden.

Es besteht Anpassungsbedarf hinsichtlich der aktuellen Rechtslage:

 

Am 01.01.2018 ist die neue Taxitarifverordnung der Landeshauptstadt Potsdam in Kraft getreten (abgedruckt im Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam vom 14.12.2017). Diese setzt für das Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam Entgelte für Beförderungsdienstleistungen im Taxengewerbe fest. Sie bildet daher die Grundlage, um Entgelte für geleistete Beförderungsdienstleistungen erheben zu können.

Die geltende Taxitarifverordnung enthält in § 2 Absatz 7 eine Gebühr in Höhe von 1 €r eine bargeldlose Zahlung. Am 13.01.2018 trat die Regelungr den Umgang bargeldloser Zahlungen in § 270a BGB in Kraft. Mit dieser Regelung hat der Bundesgesetzgeber EU-Vorschriften umgesetzt. Aufgrund dieser Bestimmung ist eine Vereinbarung, wonach ein Entgelt für eine bargeldlose Zahlung vorgesehen ist, unwirksam. Die Vorschrift des § 270a BGB gilt dabei unmittelbar ab dem 13.01.2018 und geht somit der Regelung in § 2 Absatz 7 der Taxitarifverordnung vor.

Diese Gebühr kann ab dem 13.01.2018 nicht mehr von den Kunden gefordert werden.

 

Unter Berücksichtigung der geänderten Rechtslage wurde in der Neufassung ausschließlich das betroffene Gebührenmerkmal § 2 Absatz 7 Taxitarifverordnung ersatzlos gestrichen.

 

Die neue Taxitarifverordnung beinhaltet keine inhaltliche oder tarifliche Neufassung der übrigen Gebührenmerkmale.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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