Beschlussvorlage - 18/SVV/0247
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte", Bebauungsplan SAN-P 18 "Friedrich-Ebert-Straße/Steubenplatz" - Abwägung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.05.2018
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06.06.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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15.05.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans SAN-P 18 "Friedrich-Ebert-Straße / Steubenplatz" (gemäß Anlagen 1a und 1b) entschieden.
2.Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in der weiteren abstimmenden Begleitung zu den Bestbieterkonzepten im Block III das Erfordernis entsteht, zur dauerhaften Sicherung des hohen Anspruchs an die Nutzung und die baulich-gestalterische Qualität, zusätzliche planungsrechtlich festsetzbare Inhalte in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Zur langfristigen Sicherung der Sanierungsziele im Bereich des sogenannten Blocks III am Alten Markt hat die Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplan SAN-P 18 "Friedrich-Ebert-Straße / Steubenplatz" beschlossen (DS 16/SVV/0269). Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Der Bebauungsplan hat vom 01.03. – 30.03.2017 öffentlich ausgelegen.
Am 05.07.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung des Bebauungs-planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan hat vom 14.08. – 22.09.2017 öffentlich ausgelegen.
Aufgrund von Änderungen, welche die Grundzüge der Planung berührten, war eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 2 BauGB erforderlich. Hierüber hat die Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr am 23.01.2018 informiert.
Die Planänderung betraf insbesondere die Änderung vom Mischgebiet (MI) in die neu in die BauNVO eingeführte Gebietskategorie des urbanen Gebiets (MU). Diese Gebietskategorie ermöglicht es vor allem, die Ziele des Leitbautenkonzeptes und seiner Konkretisierung durch das Blockkonzept in Form einer Nutzungsverteilung (Schwerpunkt Wohnen), die Nutzungsanteile von bestimmten Wohnraum-angeboten und durch ein höheres Maß der baulichen Nutzung schlüssig umzusetzen und planungs-rechtlich zu sichern. Der Bebauungsplan hat erneut vom 29.01. – 02.03.2018 öffentlich ausgelegen.
Am 06.03. und 15.03.2018 hat die Auswahlkommission eine Empfehlung zur Vergabe der Grundstücke im Block III ausgesprochen. Hierzu wird parallel eine Beschlussvorlage über die Anhandgabe der Grundstücke in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.
Um die beiden eng miteinander verzahnten Prozesse der Grundstücksvergabe und der Erarbeitung des Bebauungsplans SAN-P 18 "Friedrich-Ebert-Straße / Steubenplatz" in eine zeitliche Parallelität zu bringen, soll nunmehr ein Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der erneuten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans herbeigeführt werden. So kann gegenüber den im Rahmen des Bieterverfahrens gefundenen Bauherren, aufgrund des im Rahmen der Anhandgabe- sowie Grundstückskaufverträge zu fixierenden hohen Anspruchs an Nutzung und architektonisch-gestalterische Qualität der künftigen Bebauung, ein ebenso hohes Maß an rechtlicher Verbindlichkeit im Sinne eines planreifen Bebauungsplans gemäß § 33 BauGB gegeben werden.
Ein Satzungsbeschluss soll aktuell noch nicht erfolgen, um, falls im Rahmen der begleitenden Abstimmung der Bauvorhaben das Erfordernis entsteht, ggf. zusätzliche planungsrechtliche festsetzbare Inhalte zur Sicherung des Anspruchs an Nutzung und baulich-gestalterische Qualität noch in den Bebauungsplan aufnehmen zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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77,1 kB
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2
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611,9 kB
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3
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6,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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972,1 kB
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