Beschlussvorlage - 18/SVV/0363

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Jugendgerichtsbarkeit beim Amtsgericht Potsdam und dem Landgericht Potsdam wird hiermit beschlossen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die aktuelle Wahlperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Jugendgerichtsbarkeit beim Amtsgericht Potsdam und beim Landgericht Potsdam endet am 31.12.2018. Für die neue Wahlperiode 2019 bis 2023 ist durch den Jugendhilfeausschuss die Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der stimmenberechtigten Mitglieder zu beschließen.

 

Die Gewählten sind in einer einheitlichen Vorschlagsliste aufzuführen. Die Vorschlagsliste soll gem. § 36 Abs. 2 Satz 2 GVG den Namen, Familiennamen, Geburtsnamen, Geburtsort, Geburtstag, Beruf und die Anschrift erhalten. Eine Unterscheidung nach Haupt- und Hilfsschöffen kann nicht erfolgen. Ebenso wenig eine Aufteilung in Schöffen und Schöffinnenr das Landgericht bzw. für das Amtsgericht. Diese Unterscheidungen wird der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht bei seiner Wahl treffen.

 

Die Anzahl der durch die Landeshauptstadt Potsdam in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen hat das Amtsgericht Potsdam mit 20 und das Landgericht Potsdam mit 9 bestimmt. Gemäß § 36 Abs. 4 GVG sind mindestens doppelt so viele Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen, wie für das Amtsgericht und Landgericht bestimmt wurden. Somit muss die zu beschließende Vorschlagsliste mindestens 58 Personen umfassen.

Die vier notwendigen Vertrauenspersonen für die Landeshauptstadt Potsdam, die Teil des Schöffenwahlausschusses sein werden, wurden bereits im Zuge der Beschließung der Vorschlagsliste der Erwachsenenschöffen bestimmt.

 

Die in der beigelegten Liste benannten Bewerber_innen haben sich aufgrund von Aufrufen in der örtlichen Presse und im Internet zur Übernahme dieses Ehrenamtes bereit erklärt. Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss ist unter anderem auf eine paritätische Beteiligung nach Geschlecht, Alter, beruflicher Stellung und bereits amtierender ehrenamtlicher Richter_innen und Neuen zu achten.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen aller genannten Bewerber_innen und ein Auszug aus den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen für die Erstellung der Vorschlagslisten liegen im Sekretariat des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie zur Einsicht vor. Die Anschreiben der Präsidentin des Amtsgerichtes vom 10.01.2018 und der Präsidentin des Landgerichtes vom 20.12.2017 liegen dort ebenfalls zur Einsicht vor.

 

Nach Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses wird die beschlossene Vorschlagsliste nach öffentlicher Bekanntmachung eine Woche im Sekretariat des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie ausgelegt, damit jedermann Einsicht nehmen kann. Im Anschluss an die Auslegung wird der Belkerung eine weitere Woche Zeit gegeben Einsprüche einzulegen.

 

Im Zeitraum vom 16.08.2018 15.10.2018 wählt der Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht aus der Vorschlagsliste die erforderliche Anzahl der Jugendschöffen/ Jugendschöffinnen aus.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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