Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0378
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhalt der derzeit im Volkspark betriebenen Beachvolleyballanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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06.06.2018
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27.06.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2016 (DS 16/SVV/0644) wurde durch die Verwaltung geprüft, auf welchen Flächen im Volkspark oder an anderer Stelle in Potsdam die Beachvolleyballanlage verlagert werden kann, um ein für Potsdam beliebtes Sport- und Freizeitangebot zu erhalten.
Die nicht entwicklungsbedingte Beachvolleyballanlage „Funfor4“ wird gewerblich betrieben und basiert auf der Vermietung der Spielfelder an private Gruppen und an Betriebe für Firmenfeiern o.ä. sowie der Durchführung von Turnieren als ganztägige Veranstaltungen mit relativ hoher Besucherfrequenz. Nach Auskunft des Pächters sind die Turniere wesentliche ökonomische Eckpfeiler, ohne deren Durchführung ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich erscheint. Die Anlage wird nach Auskunft des Betreibers von ca. 20.000 Menschen pro Saison genutzt.
Der aktuelle Standort im Volkspark Potsdam kann nur bis zum Ende des Jahres 2018 genutzt werden, dann werden die Flächen gemäß der planerischen Zielstellungen des Bebauungsplans Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“ für den Wohnungsbau, ggf. auch für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur genutzt werden. Im Rahmen der Standortprüfung wurden die folgenden Flächen untersucht:
1. Volkspark Bornstedter Feld:
1.1 Wallanlage Nordwest (Nutzung des Parkdachs und Teilfläche der Wiese in der
Wallanlage)
1.2 Wallanlage (komplette Nutzung der Wiesenfläche)
1.3 Großer Wiesenpark
1.4 Südwestlich der Biosphäre
2. Golm „Sportpark“
Im Rahmen der Eignungsprüfung wurden insbesondere mögliche immissionsbezogene Konflikte, die sich aus dem Spielbetrieb und angrenzender Wohnbebauung ergeben könnten, untersucht. Hierzu wurde eine gutachterliche Schallimmissionsprognose als Machbarkeitsstudie für die unterschiedlichen Standorte durchgeführt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108 kB
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2
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(wie Dokument)
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571,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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564,6 kB
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