Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0378

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2016 (DS 16/SVV/0644) wurde durch die Verwaltung geprüft, auf welchen Flächen im Volkspark oder an anderer Stelle in Potsdam die Beachvolleyballanlage verlagert werden kann, um ein für Potsdam beliebtes Sport- und Freizeitangebot zu erhalten.

Die nicht entwicklungsbedingte Beachvolleyballanlage „Funfor4“ wird gewerblich betrieben und basiert auf der Vermietung der Spielfelder an private Gruppen und an Betriebe für Firmenfeiern o.ä. sowie der Durchführung von Turnieren als ganztägige Veranstaltungen mit relativ hoher Besucherfrequenz. Nach Auskunft des Pächters sind die Turniere wesentliche ökonomische Eckpfeiler, ohne deren Durchführung ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich erscheint. Die Anlage wird nach Auskunft des Betreibers von ca. 20.000 Menschen pro Saison genutzt.

 

Der aktuelle Standort im Volkspark Potsdam kann nur bis zum Ende des Jahres 2018 genutzt werden, dann werden die Flächen gemäß der planerischen Zielstellungen des  Bebauungsplans Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“r den Wohnungsbau, ggf. auch für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur genutzt werden. Im Rahmen der Standortprüfung wurden die folgenden Flächen untersucht:

 

1.    Volkspark Bornstedter Feld:

1.1  Wallanlage Nordwest (Nutzung des Parkdachs und Teilfläche der Wiese in der 

       Wallanlage)

1.2  Wallanlage (komplette Nutzung der Wiesenfläche)

1.3  Großer Wiesenpark

1.4  Südwestlich der Biosphäre

2.    Golm „Sportpark“

 

Im Rahmen der Eignungsprüfung wurden insbesondere gliche immissionsbezogene Konflikte, die sich aus dem Spielbetrieb und angrenzender Wohnbebauung ergeben könnten, untersucht. Hierzu wurde eine gutachterliche Schallimmissionsprognose als Machbarkeitsstudie für die unterschiedlichen Standorte durchgeführt.

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der Verlagerung der nicht entwicklungsbedingten, privatwirtschaftlich betriebenen Anlage sind durch den Betreiber zu tragen, ggf. kann er auf eigene Initiative Fördermittel für das Vorhaben einbinden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...