Anfrage - 18/SVV/0391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Februar 2018 wurden vermutlich durch Beauftragte des Vorhabenträgers Wohnungsbau neben der Kleingartensparte Alter Tornow auf der Länge mehrerer Kleingärten deren rückwärtige Zäune sowie die Zäune beiderseits einer Zufahrt abgerissen. Diese Zäune waren seit Jahrzehnten die Abgrenzung der städtischen Liegenschaft, vermietet über den VGS an die Kleingärtner, zu privaten Flächen des Vorhabenträgers. Die Entfernung der Zäune ist ohne Einvernehmen und ohne Absprache mit den betroffenen Kleingärtnern der Gartensparte und dem VGS erfolgt.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wann werden durch den Verursacher des Zaunabrisses die entfernten Zäune wieder aufgestellt?

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Erläuterung

 

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