Antrag - 18/SVV/0385

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  1. unverzüglich den Prozess für die Ermessensentscheidungen der Stadtverordnetenversammlung bei der Erstellung der Elternbeitragsordnung einzuleiten und Entscheidungsunterlagen in Form von Kalkulations- und Rechenbeispielen, die den gesamten Ermessensspielraum abdecken, zu erstellen.

 

r die verschiedenen Modelle sind die konkreten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt darzustellen. Einzubeziehen sind die Möglichkeiten, die Eltern soweit beitragsfrei zu stellen, wie das Kita-Gesetz dies erlaubt; eine Beteiligungsvariante, die dem Durchschnitt der kreisfreien Städte im Land Brandenburg entspricht und eine Variante, die die höchstmögliche Beteiligung vorsieht.  

 

  1. Die Inanspruchnahme einer Kommunalberatungsfirma ist zu prüfen.
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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Elternbeitragsordnung zu beschließen und zu deren Erstellung die Eckpunkte hinsichtlich z.B. Beitragshöhe, Staffelung der Beiträge, Einkommensgrenzen sowie soziale Aspekte festzulegen. Dazu bedarf es jedoch der Vorbereitung der entscheidungsrelevanten Unterlagen und Rechenmodelle, um den politischen Entscheidungsspielraum sowie die Auswirkungen der verschiedenen Möglichkeiten auf den Haushalt kennenzulernen und beurteilen zu können. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Kitafinanzierung sowie den Erfahrungen mit der aktuellen Elternbeitragsordnung ist unbedingt eine gründliche und transparente Herangehensweise geboten. Dieser Prozess dient auch als Nachweis darüber, dass die Stadtverordnetenversammlung das ihr eingeräumte Ermessen über die Höhe der Beitragssätze fehlerfrei ausgeübt hat.

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Anlagen

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