Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0414

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Im Rahmen der  interfraktionellen Steuerungsgruppe zur Nachnutzung der Biosphäre sind am 27. April 2018 folgende Zwischenergebnisse erzielt worden:

 

  1.  Nach Vorstellung  möglicher Standorte der sozialen Infrastruktur (Kita und  Jugendfreizeiteinrichtung) auf der Grundlage der Bedarfsanalyse   und zur Einrichtung eines Bürgertreffs besteht bei den Sitzungsteilnehmer  im Ergebnis der Diskussion Einigkeit darüber, dass eine Unterbringung von sozialer Infrastruktur in der Gebäudehülle der Biosphärenhalle im weiteren Verfahren  nicht weiter betrachtet werden soll.

 

  1.  Die Untersuchung von Nachnutzungsmöglichkeiten für die Biosphärenhalle steht deshalb der weiteren Planung des Jugendfreizeitstandorts auf dem MI-Baufeld in der Georg-Hermann-Allee nicht mehr entgegen.

 

  1.  Die interfraktionelle Steuerungsgruppe zur Nachnutzung der Biosphäre hat sich ferner  über

 

a)      die Durchführung der Kreativworkshops, mit der Möglichkeit der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung Ende 2018,

b)      die geplante Form der Information der Öffentlichkeit und

c)      die Verlängerung des Betreibervertrags mit der Biosphäre Potsdam GmbH um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2019

verständigt.

 

Nach zustimmender Kenntnisnahme dieser Mitteilungsvorlage durch den Hauptausschuss soll der Entwicklungsträger Bornstedter Feld im Auftrag und in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Potsdam die Organisation der weiteren Arbeit der Steuerungsgruppe inklusive der Durchführung der Kreativworkshops übernehmen.

 

 

Zu 1. und 2.:  Standorte der sozialen Infrastruktur im Bornstedter Feld und   Betrachtungsraum Campus Volkspark

 

Im Rahmen der interfraktionellen Steuerungsgruppe zur Nachnutzung der Biosphäre ist  die für diesen Termin erarbeitete Bedarfsanalyse der Standorte sozialer Infrastruktur für das Bornstedter Feld vorgestellt worden.

Die Grundlage der Untersuchung stellt der steigende Bedarf an Kita-Plätzen dar, vier potenzielle weitere Standorte kommen dafür in Betracht. Darüber hinaus besteht im Bornstedter Feld nach wie vor Bedarf an einer Jugendfreizeiteinrichtung und im Rahmen einer möglichen freiwilligen Aufgabenerfüllung an einem Bürgertreff.

Nach Vorstellung möglicher Standorte der sozialen Infrastruktur (Kita und  Jugendfreizeiteinrichtung) auf der Grundlage der Bedarfsanalyse und zur Einrichtung eines Bürgertreffs besteht bei den Sitzungsteilnehmern im Ergebnis der Diskussion Einigkeit darüber, dass eine Unterbringung von sozialer Infrastruktur in der Gebäudehülle der Biosphärenhalle im weiteren Verfahren nicht weiter betrachtet werden soll.

 

Die genaue Klärung der Standorte erfolgt im Rahmen des Prüfungsauftrags der SVV vom 31.01.2018 zur Entwicklung des Bornstedter Felds (18/SVV/0023).

 

Der städtebauliche Betrachtungsraum im Rahmen der Untersuchung der Nachnutzungsmöglichkeiten der Biosphärenhalle muss die Interaktionsmöglichkeit der Hallen- mit der Volkspark- und näheren Umfeldnutzung berücksichtigen. Dementsprechend besteht Einigkeit in der Steuerungsgruppe darüber, auch das Areal zwischen dem nördlich der Biosphärenhalle gelegenen künftigen Betriebshof und dem südlich gelegenen künftigen Standort des Zirkus Montelino in die Untersuchung der Nachnutzungsmöglichkeiten der Biosphärenhalle mit einzubeziehen.

Die Sitzungsteilnehmer sind sich im Ergebnis der Diskussion weiterhin darüber einig, dass

  1. eine Unterbringung von sozialer Infrastruktur in der Gebäudehülle der Biosphärenhalle im weiteren Verfahren  nicht weiter betrachtet werden soll.
  2. Die Untersuchung von Nachnutzungsmöglichkeiten für die Biosphärenhalle steht deshalb der weiteren Planung des Jugendfreizeitstandorts auf dem MI-Baufeld in der Georg-Hermann-Allee nicht mehr entgegen.

 

Zu 3 a) Verfahrensvorschlag für die Durchführung der Kreativworkshops vom  Büro dan pearlman

Die Steuerungsgruppe diskutierte einen von dem Büro für Erlebnisarchitektur dan pearlman unterbreiteten Vorschlag, ein Nachnutzungskonzept für die Biosphärenhalle im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Einbindung wesentlicher Stakeholder zu erarbeiten (siehe hierzu die beigefügte Konzeptstudie, Anlage1).

Dies könnte im Rahmen von Konzeptworkshops unter Anwendung des design thinking Modells (siehe hierzu beigefügte Anlage 2) innerhalb von sieben Monaten erfolgen. Das Ziel des Verfahrens wäre zunächst eine Analyse der Potentiale der Biosphärenhalle und des Marktumfeldes und darauf aufbauend die Entwicklung eines plausiblen und wirtschaftlichen Nutzungskonzeptes (siehe hierzu beigefügte Anlage 3). Um dies zu erreichen, könnten auf Basis der Grundlagenermittlung zunächst viele Ideen gesammelt werden. Aufgabe des Verfahrens sei es dann, aus der Vielzahl der Ideen drei mögliche Szenarien weiterzuentwickeln, aus denen schließlich im dritten Kreativworkshop ein finales Konzept entsteht.

 

 

 

 

Dabei besteht auch die Möglichkeit, das Gebäude der Biosphäre in Verbindung mit dem umliegenden Volkspark gemeinsam zu untersuchen. In dieser Kombination wird ein hohes Potenzial gesehen. Die exakte Zielsetzung muss allerdings zum Prozessbeginn gemeinsam definiert werden.

 

Der Abschluss des Verfahrens ist bis zum Oktober/November 2018 denkbar.

 

Im Übrigen wird auf die  beigefügten Anlagen 1, 2 und 3 verwiesen.

 

 

Zu 3 b)    Öffentlichkeitsbeteiligung

Die interfraktionelle Steuerungsgruppe „ Biosphäre“  ist  innerhalb dieses Prozesses klar als hauptverantwortlicher Entscheidungsträger/Stakeholder zu sehen. Im Laufe des Verfahrens sollen die BürgerInnen  regelmäßig über konkrete Ergebnisse informiert werden.

 

Zu 3 c)   Verlängerung des Betreibervertrages Biosphäre und weiteres Vorgehen

Unabhängig von der konkreten Nachnutzungsvariante für die Biosprenhalle wären nach Abschluss des Workshopsverfahrens Ende 2018 noch Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen. Im Rahmen der Umsetzung dieser politischen Entscheidungen sei für die weiteren Planungen, ggf. erforderliche Änderungen des Bebauungsplans und behördliche Genehmigungsverfahren ein weiterer Zeitraum von deutlich mehr als einem Jahr zu kalkulieren.

Damit sind konkrete Baumaßnahmen an der Biosphärenhalle nicht vor Ablauf des Jahres 2019 zu erwarten. Die Teilnehmer der Steuerungsrunde sind sich daher darin einig, dass die Suche nach Nachnutzungsmöglichkeiten für die Biosphärenhalle der Verlängerung des Betreibervertrags um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2019 nichts entgegensteht.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2018/ 2019 unter dem Produkt 5730201 Biosphärenhalle bereits eingeplant.

 

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Anlagen

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