Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0374
Grunddaten
- Betreff:
-
Endbericht Vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet an der Nuthestraße zwischen Friedrich-Engels-Straße und Horstweg gemäß § 165 Abs. 4 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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06.06.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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zur Kenntnis
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21.06.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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zur Kenntnis
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12.06.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die mit Beschlüssen vom 30.01.2013 (DS 12/SVV/0846) und vom 02.12.2015 (15/SVV/0299) initiierten Vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet an der Nuthestraße zwischen Friedrich-Engels-Straße und Horstweg gemäß § 165 Abs. 4 BauGB werden mit der Fertigstellung des Endberichts abgeschlossen.
Im Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB das geeignete Instrument darstellt, um bestehende Nutzungskonflikte zu beseitigen, die gärtnerische Nutzung und die Nuthewiesen als zusammenhängenden Grünbereich zu sichern sowie mit der Verbesserung der Erschließung und Vernetzung innerhalb des Gebietes und mit den umliegenden Bereichen eine städtebauliche und funktionale Aufwertung des gesamten Gebietes zu erreichen und dies mit einer gesteuerten baulichen Entwicklung zu verbinden.
Die Ergebnisse der Ende 2017 durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und Fachbereiche der Stadtverwaltung Potsdam wurden im Endbericht berücksichtigt.
Vor einer weiterführenden Entscheidung zum Umgang mit dem Untersuchungsergebnis, wird derzeit geprüft, ob den Grundstückseigentümern nochmals Gelegenheit gegeben wird, sich zur Mitwirkungsbereitschaft zu erklären.
Um dem weiteren gesetzlichen Erfordernis der zügigen Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme zu genügen, sind zum einen die zur Steuerung einer Gesamtmaßnahme benötigten Arbeitskapazitäten bei der LHP zu gewährleisten. Zum anderen ist die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sicherzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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4,1 MB
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2
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öffentlich
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222,6 kB
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3
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öffentlich
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938,3 kB
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4
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öffentlich
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322,5 kB
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5
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öffentlich
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273 kB
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6
|
öffentlich
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222,5 kB
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7
|
öffentlich
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204,3 kB
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8
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öffentlich
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42,2 MB
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9
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öffentlich
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15,7 MB
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10
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öffentlich
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261,4 kB
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