Beschlussvorlage - 18/SVV/0368

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) zum 31.12.2016 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 624.371,91 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung - EigV - beschließt die Stadtverordnetenversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebes und die Ergebnisverwendung sowie gemäß § 7 Ziff. 5 EigV über die Entlastung der Werkleitung.

 

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Vom Ministerium des Innern und für Kommunales, Kommunales Prüfungsamt, wurde die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.

 

Nach Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2016 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Datum vom 18.04.2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlage). Das Kommunale Prüfungsamt hat mit Schreiben vom 08.05.2018 (siehe Anlage) den Prüfungsergebnissen des Wirtschaftsprüfungsunternehmens zugestimmt.

 

Wesentliche Aussage aus dem Prüfvermerk vom 18.05.2018 (Auszug):

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und der EigV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Besonderheiten des Geschäftsjahres

Der Wirtschaftsplan 2016 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2016 beschlossen und trat nach dem Beitrittsbeschluss vom 07.12.2016 mit seiner Veröffentlichung am 29.12.2016 in Kraft. Gemäß Wirtschaftsplan waren 2016 insgesamt 62.258 TEUR für Investitionen vorgesehen. Kernstück der Investitionstätigkeit war die Fortsetzung des umfangreichen Programms zur Verbesserung und Erweiterung der Bildungsinfrastruktur. Im Berichtsjahr wurden Investitionskredite in Höhe von 27.683 TEUR, basierend auf der Kreditermächtigung im Wirtschaftsplan 2015, aufgenommen. Die gemäß Wirtschaftsplan 2016 geplanten Kreditaufnahmen in Höhe von 49.339 TEUR erfolgten i. H. v. 24.339 TEUR im Jahr 2017 bzw. sind für das Jahr 2018 vorgesehen.

 

Der KIS hatte im Wirtschaftsjahr 2016 Erlöse aus der Grundstücksbewirtschaftung i. H. v. 45.342 TEUR (Vorjahr: 39.764 TEUR). Durch die Aktivierung der abgeschlossenen Bauvorhaben erhöhte sich die Bilanzsumme des Eigenbetriebes um 23.738 TEUR auf 603.238 TEUR

 

 

 

 

 

 

Jahresergebnis

Zum 31.12.2016 weist die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Überschuss in Höhe von 624.371,91  (Plan: 193.950 ) aus. Gemäß § 7 Ziff 4 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen, um so weiterhin eine angemessene Kapitalausstattung sicherzustellen und bestehenden Risiken aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich aus Verkehrssicherungspflichten und dem Instandhaltungs- und Sanierungsstau ergeben, sowie bestehenden und zukünftigen Kreditverpflichtungen Rechnung zu tragen.

 

Aussagen über die weitere Entwicklung

Schwerpunkte der Investitionstätigkeit werden in den kommenden Jahren neben dem weiteren planmäßigen Abbau des Sanierungsstaus bei Schulgebäuden und Kindertagesstätten die Sicherung der Liegenschaften im Sportbereich wie Turnhallen und Sportplätze sowie die notwendigen Kapazitätserweiterungen der Bildungsinfrastruktur auf der Basis der Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2014-2020 sein. Zur Sicherung der Finanzierung der Investitionstätigkeit ist es auch zukünftig erforderlich, dass neben Investitionszuschüssen der Landeshauptstadt und Eigenmitteln des KIS durch den Eigenbetrieb Kredite aufgenommen werden. Für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2017 sowie die kommenden Wirtschaftsjahre bis 2021 geht die Werkleitung ebenfalls von Überschüssen aus.

 

Entlastung der Werkleitung

Im Jahr 2016 war Herr Bernd Richter Werkleiter des Eigenbetriebes. Über die Entlastung der Werkleitung hat gemäß § 7 Ziff. 5 EigV die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Gemäß EigV sind bei einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen die Gründe mit anzugeben.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Beim Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS):

 

Gemäß § 7 Ziff 4 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung.

 

Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss i. H. v. 624.371,91 Euro auf neue Rechnung vorzutragen, um so weiterhin eine angemessene Kapitalausstattung sicherzustellen und bestehende Risiken aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich aus Verkehrssicherungspflichten und dem Instandhaltungs- und Sanierungsstau ergeben, sowie bestehenden und zukünftigen Kredit­verpflichtungen Rechnung zu tragen.

 

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Anlagen

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