Antrag - 18/SVV/0361

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)     Die von der Landeshauptstadt Potsdam in das Kuratorium der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH gemäß Drucksache Nr. 16/SVV/0530 am 14.09.2016 entsandten städtischen Vertreter/innen werden abberufen.

 

2.)      Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH drei Mitglieder in das Kuratorium der Gesellschaft:

 

- über die Fraktion SPD Herr Andreas Schlüter

          (1 Sitz)

- über die Fraktion DIE LINKE Frau Dr. Karin Schröter

          (1 Sitz)

- über die Fraktion CDU/ANW Herr Eberhard Kapuste

          (1 Sitz)

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

- über die Fraktion SPDHerr Claus Wartenberg

- über die Fraktion DIE LINKEFrau Birgit Müller

- über die Fraktion CDU/ANWHerr Matthias Finken

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der 1991 errichteten und 1993 gegründeten Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH (MF gGmbH).

 

Am 14.09.2016 beschloss die Stadtverordnetenversammlung gemäß Drucksache Nr. 16/SVV/0530, dass das Kuratorium der MF gGmbH entsprechend § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu bestellt wird und die von der Stadtverordnetenversammlung zu entsendenden Mitglieder neu gewählt werden.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag (GV) hat die MF gGmbH ein Kuratorium (Aufsichtsrat), das aus folgenden Mitgliedern besteht (Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag):

 

a)der/dem Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzende/r,

 

b)drei Vertretern, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 104 Abs. 1 GO i.V.m. § 50 Abs. 2 und 3 GO (jetzt: § 97 Abs. 1 BbgKVerf i.V.m. § 43 Abs. 2 und 3 BbgKVerf) entsandt werden,

 

c)einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für Kultur zuständig ist,

 

d)einem Mitglied, welches von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg entsandt wird.

 

Die Fraktion SPD möchte aus organisatorischen Gründen das aktuelle Kuratoriumsmitglied Florian Engels abberufen. Andreas Schlüter soll als neues Mitglied ins Kuratorium entsandt werden.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung sind deshalb alle drei Kuratoriumsmitglieder neu zu entsenden.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates (Kuratoriums) sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die drei von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in das Kuratorium für den Rest der Amtszeit zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Kuratoriumssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD 3 x 15/56 = 0,8041 Sitz

Fraktion DIE LINKE3 x 14/56 = 0,7501 Sitz

Fraktion CDU/ANW3 x 10/56 = 0,5351 Sitz

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Kuratoriums eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Kuratoriumsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der MF gGmbH.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der MF gGmbH regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Kuratoriums.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der MF gGmbH von der Stadtverordnetenversammlung in das Kuratorium zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS 08/SVV/0061 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001 Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278 Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830 Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern zu beachten.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Loading...