Beschlussvorlage - 18/SVV/0396

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Satzung für die Inanspruchnahme von Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam (Tagespflege-Satzung) vom 01.08.2018 (Anlage 1)

 

  1. Empfehlungen für eine Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagestätten in der Landeshauptstadt Potsdam vom 01.08.2018 (Anlage 2)

 

  1. Folgende Grundsätze finden Anwendung:

a)      Grundlage für die Ermittlung der Platzkosten sind die bestandskräftigen Bescheide über die Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten für das Jahr 2010 mit einer zusätzlichen Preisindizierung für 7 Jahre und alle Kindertagestätten mit einem Errichtungsjahr von 2010 - 2017, die bereits über bestandskräftige Bescheide verfügen.(Anlage 3)

b)      Festsetzung der Beitragsfreigrenze bis 22.000,99 EUR

c)      Festsetzung der Beitragsdeckelung ab 92.001,00 EUR

d)      Festsetzung des Mindestkostenbeitrags in Höhe der doppelten häuslichen Ersparnis 28 EUR für Kinder bis zum Schuleintritt und 16 EUR für Kinder im Grundschulalter (Hort)

e)      linearer Verlauf der Beitragsstaffel

f)        drei Betreuungsstufen (Mindestbetreuungsstufe bis 6 h, längere Betreuungszeit von 6 - 8 h, lange Betreuungszeit 8 - 10h)

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Beginn des Kitajahres 2019 auf der Basis von vollständigen Betriebskostenabrechnungen, die nicht älter als 2 Jahre sind, eine neue Beitragstabelle vorzulegen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine neue Datenbasis zur Verteilung der Elterneinkommen unter Mitwirkung der Träger der Einrichtungen erheben zu lassen und dabei insbesondere die Verteilung zwischen den drei Betreuungszeiten zu erfassen.

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Siehe Anlage 4

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

A)Beitragsfreies Kita-Jahr

Das durch das Land Brandenburg beschlossene beitragsfreie (letzte) Kita-Jahr wird sich haushaltsneutral darstellen, da hier das Land an die Städte und Gemeinde einen Ausgleich der entfallenen Erträge in den Kita-Einrichtungen (in der Landeshauptstadt Potsdam bei den Trägern) zahlt. Das Land Brandenburg wird r alle betroffenen Kinder eine Erstattungs-Pauschale von 125,00 EUR/Monat an die Kommune zahlen.

 

Ca. 2.000 Kinder (im letzten Kita-Jahr) á 125 EUR/Monat = 250.000 EUR x 5 Monate (08 bis 12/2018) = 1.250.000 EUR

 

Dies entspricht dem Betrag der an die Träger auf Grund des Ausfalls der Elternbeiträge gezahlt werden muss. Für die Folgejahre handelt es sich dann jeweils um volle 12 Monate. Dies entspricht dann 3 Mio. EUR/Jahr.

 

B) neue Tagespflege-Satzung und Empfehlungen für eine Elternbeitragsordnung

 

Die neue Elternbeitragsordnung hat finanzielle Auswirkungen im Volljahreseffekt von 4.552.926 EUR. Für das Haushaltsjahr 2018 werden nur 5/12 davon benötigt. Diese Mittel sind keine Mindererträge bei der Landeshauptstadt Potsdam (LHP), sondern Mindererträge bei den freien Trägern. Dadurch muss die LHP einen höheren (Fehlbedarfs-Zuschuss) Aufwand an die Träger zahlen.

 

r das Jahr 2018 wird von einem Mehraufwand von ca. 1.897.042 EUR (5 Monate á 1/12 von 4.552.926 Euro)   ausgegangen. Dieser setzt sich aus den Beitragsausfällen bei den Trägern zusammen. Die Mehraufwendungen im Produkt Kita 36502 und Tagespflege 36100 in Höhe von 1.897.042 EUR im Haushaltsjahr 2018 werden durch das Budget des Geschäftsbereiches 3 im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung gem. § 7 Nr. 3 der Haushaltssatzung 2018/2019 gedeckt.

 

r die Folgejahre 2019-2022 wird p. a. mit einem Mehraufwand von 4.552.926 EUR gerechnet.

 

Der Mehraufwand für A) und B) verteilt sich auf das Produkt 36502 Betreuung von Kindern freie Träger und das Produkt 36100 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege.

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Anlagen

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