Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0286

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die auf Grundlage des Beschlusses 18/SVV/0059„Verkehrsspiegel am Uferweg des Templiner Sees“ durchgeführte Prüfung der Verwaltung erfolgte in Abstimmung mit der Polizei. Im Ergebnis wird am Knotenpunkt Wielandstraße / Uferweg am Templiner See kein Verkehrsspiegel empfohlen.

 

 

Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, für eine sichere Verkehrsabwicklung die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) eigenverantwortlich zu beachten (z.B. ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme). Die polizeiliche Unfallstatistik weist diesen Bereich, der vorrangig nur von Fußgängern und Radfahrenden genutzt wird, auch als unfallunauffällig aus.

 

Ein Verkehrsspiegel wäre nicht hilfreich, da dieser u. a. ein verzerrtes und/oder verkleinertes Spiegelbild wiedergibt, einen toten Winkel hat und Blendgefahr besteht. Hier würde eine Sicherheit suggeriert, die nicht vorhanden ist. So könnte sich durch Fehleinschätzungen die Gefahrenlage eher verschärfen.

Besondere Umstände sind hier nicht erkennbar, die weitere straßenbauliche oder verkehrsorganisatorische Maßnahmen erfordern. Auch Beobachtungen vor Ort belegen eine grundsätzlich den örtlichen Verhältnissen angepasste Fahrweise von Radfahrenden.

 

Das Gefahrenpotential, das sich durch die Benutzung von Verkehrswegen einstellt, könnte durch einen Verkehrsspiegel nicht beseitigt werden. Um dem subjektivem Unsicherheitsgefühl, das an dieser Stelle bei Fußgängern herrschen könnte, zu begegnen wurde ein moderater Rückschnitt des Strauchwerks in diesem Bereich veranlasst, um die Sichtverhältnisse zu verbessern.

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Erläuterung

 

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