Antrag - 18/SVV/0419

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Vorbereitung einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über Formen einer Rückzahlung von Beiträgen für die Kindertagesbetreuung folgende Sachverhalte zu klären:

  1.                    ob und inwiefern ein  Rechtsanspruch auf Rückerstattungen besteht;
  2.                    Klärung des Ermessensspielraums auf freiwillige Rückerstattungen mit der Kommunalaufsicht und der Fachaufsicht;
  3.                    Ermittlung der finanziellen Auswirkungen für den aktuellen Doppelhaushalt und die Jahresabschlüsse seit 2016 (ggf. Rückstellungen und Vorschläge für Deckungen);
  4.                    Erstellung einer belastbaren Beitragstabelle für die Jahre 2016 bis 2018 einschließlich des zulässigen Höchstbeitrages unter Berücksichtigung aktuell vorliegender, möglichst beschiedener Betriebskostenabrechnungen des jeweils aktuellen Immobilienbestandes in Varianten.

Die Ergebnisse zu 1. und 2. sollen dem Hauptausschuss Ende Juni 2018 vorliegen. Die Ergebnisse zu 3. und 4. sollen im September 2018 vorgestellt werden.

 

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Erläuterung

Begründung:

Nachdem die Verwaltung sich entschieden hat, vorerst keine eigene Vorlage zum Sachverhalt einzubringen, haben sich die Fraktionen nach Beratung im Hauptausschuss auf dieses Vorgehen zur Vorbereitung einer Entscheidung in der Sache verständigt.

 

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