Antrag des Ortsbeirates - 18/SVV/0432
Grunddaten
- Betreff:
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Informationen zur Ausweisung der verkehrsberuhigten Bereiche nach den Vorgaben des Bebauungsplan F 3 "Am Upstallgraben"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Fahrland
- Einreicher*:
- S. Matz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Fahrland
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Entscheidung
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04.07.2018
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat Fahrland bittet den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam ihn zu informieren,
1.wann die Ausweisung der im Bebauungsplan F 3 "Am Upstallgraben" festgelegten Flächen mit besonderer Zweckbestimmung als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1) erfolgt,
2.warum diese Ausweisung trotz offensichtlicher Fertigstellung der Wohngebiete bisher noch nicht erfolgt ist.
Erläuterung
Begründung:
Die beiden vom Bebauungsplan F 3 "Am Upstallgraben" umfassten Wohngebiete sind offensichtlich weitgehend fertiggestellt. Nach einer Mitteilung der unteren Straßenverkehrsbehörde vom 20.12.2017 an einen Anwohner, scheitert die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1) allerdings an der tatsächlichen baulichen Umsetzung der Vorgaben des Bebauungsplans durch den Vorhabenträger.
Nach einem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 22.03.2006 - 3 S 1119/04 „...hat sich der Satzungsgeber bei einer auf § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB gestützten Festsetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs nach […] StVO in tatsächlicher Hinsicht an den Voraussetzungen für eine derartige Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde zu orientieren.“ (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2006 - 3 S 1119/04, Satz 37)
Die Landeshauptstadt Potsdam müsste entsprechend den Vorhabenträger verpflichten, den Vorgaben des Bebauungsplans zu folgen und die baulichen Voraussetzungen für eine Ausweisung des verkehrsberuhigten Bereiches zu schaffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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524,5 kB
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